Markenanmeldung vor der Unternehmensgründung
Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Vorteile der Markenanmeldung von der Wahl der richtigen Wirtschaftsform, über die Gründe, die für eine frühzeitige Markenanmeldung sprechen, bis zu den damit verbundenen Kosten.
Die Wahl der richtigen Wirtschaftsform bei der Gründung
Ein Startup muss nicht direkt in der Wirtschaftsform des Gewerbes gegründet werden. Werden ausschließlich Dienstleistungen angeboten, genügt zunächst die Zeit sparende und kostenlose Meldung als Freiberufler beim Finanzamt (Arbeitsaufwand circa 2 Stunden). Diese ermöglicht die ersten legalen Gehversuche in dem neuen Arbeitsfeld und der Selbständigkeit im allgemeinen.
Gründe für die Markenanmeldung
Jedes Startup steht vor den drei Hauptproblemen Anschubfinanzierung, Kundenakquise und die Konkurrenz. Die Markenanmeldung als Freiberufler leistet einen Beitrag zur Lösung dieser drei Probleme.
Für die Anschubfinanzierung eines Startups stehen eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Für die meisten Fördermöglichkeiten oder die Bewilligung eines Gründungskredits ist ein Businessplan notwendig. Wenn in einem Businessplan bereits ein angemeldeter Firmen- oder Markenname steht, werden dem Geldgeber dadurch drei Dinge signalisiert:
1) Der Antragssteller hat sich Gedanken über sein Startup und einen guten Markennamen gemacht,
2) ein gut gewählter Markenname wirkt auf Kunden attraktiv und trägt damit zum Erfolg des Unternehmens bei,
3) der Jungunternehmer hat bereits Eigeninitiative und Risikofreude gezeigt, in dem er bereits Geld in sein
Unternehmen investiert hat (siehe Markenanmeldung).
Bei der Gründung verfügt ein Startup noch nicht über einen eigenen Kundenstamm. Die Kundenakquise ist in dieser Phase wichtiger als das eigentliche Kerngeschäft. Ein Markenname hilft bei der Kundenakquise wenn er drei Funktionen erfüllt:
1) Er muss das Startup tatsächlich beschreiben,
2) der Kunde muss sich den Namen leicht merken können,
3) er setzt sich klar von den Namen der Konkurrenz ab.
Im Zuge der Gründung und der Kundenakquise kommt der Jungunternehmer zwangsläufig mit vielen Menschen ins Gespräch. Innerhalb solcher Gespräche sollte der Markenname der Gründung fallen. Bei ungeschützten Markennamen besteht die Gefahr, dass der Namen von einem eifrigen Mitbewerber aufgeschappt wird und dieser den Namen vor dem eigentlichen Urheber beim Deutschen Patent- und Markenamt anmeldet.
Anmeldung des Markennamens beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
Für die Anmeldung des Markennamens oder für den Schutz von bis zu drei Dienstleistungen erhebt das Deutsche Patent- und Markenamt eine Gebühr zwischen 290 und 300 EUR. Die Markenanmeldung Beratung ist auch für juristische Personen (z.B. Freiberufler) möglich. Der Schutz ist auf zehn Jahre befristet und muss dann gegen eine Gebühr von derzeit 750 EUR erneuert werden.
Trotz dieser Kosten stellt ein eingetragener Markenname für ein Startup auch einen Wert an sich dar, der später an andere Unternehmen verkauft werden kann.
Quelle: Pressemeldung Doppelklicker.de
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