Fördermittel für Arbeitgeber: Welche gibt es?

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Es gilt nicht nur für Arbeitnehmer: Auch Unternehmen sind manchmal auf finanzielle Hilfe angewiesen. Hier finden Sie einen Überblick von Ansprechpartnern und Anlaufstellen, die Fördermittel für Arbeitgeber anbieten.

Fördermittel für Arbeitgeber von Landesförderinstituten

Eine Möglichkeit, sich als Arbeitgeber fördern zu lassen, bieten Förderbanken der Bundesländer. Landesförderbanken haben die Aufgabe, mit staatlichen Mitteln unter besonderen Bedingungen Kredite zu vergeben.

Die Faustregel ist: Wer als Arbeit und Arbeitsplätze schafft, wird dementsprechend belohnt.

Sie können zum Beispiel sogenannte InnoManager oder InnoExperts einstellen. Das können Forscher, Ingenieure oder andere Angestellte mit Hochschulabschluss sein, die Erfahrung im Beruf haben. So können Sie als Arbeitgeber beschäftigter InnoExperts mit einem 50-prozentigen Extra gefördert werden.

Fördermittel für Arbeitgeber zur Ausbildung

Ein anderer großer Unterstützer ist die Agentur für Arbeit. Die kann Ihnen auch gezielt und fallspezifisch Rat geben.

Sie vergibt Fördermittel für Arbeitgeber zum Beispiel, um ihnen finanziell bei der Ausbildung oder Weiterbildung von Angestellten zu helfen, die besondere Unterstützung brauchen. Das gilt etwa für körperlich oder geistig Behinderten sowie Arbeitnehmern mit Lernbehinderungen, Sprachproblemen, außergewöhnlich großer Prüfungsangst oder aus einem schwierigen sozialem Umfeld. Die Zuschüsse werden dann während der gesamten Aus- oder Weiterbildung dieser Angestellten gezahlt.

Außerdem gibt es Fördermittel für Arbeitgeber als Existenzgründer oder Nachfolger (zum Beispiel in einem Familienunternehmen). (#01)

Außerdem gibt es Fördermittel für Arbeitgeber als Existenzgründer oder Nachfolger (zum Beispiel in einem Familienunternehmen). (#01)

Integration: Fördermittel für Arbeitgeber möglich

Arbeitgeber, die einen Angestellten wegen Weiterbildung ersetzen mussten, können sich über einen 50- bis sogar 100-prozentigen Zuschuss freuen. Man spricht von einem Vertretungszuschuss, um die Kosten auszugleichen, die für den Arbeitgeber anfallen, um Ersatzkräfte zu finden.

Auch unabhängig von Ausbildung oder Weiterbildung gibt es von der Agentur für Arbeit Fördermittel für den Arbeitgeber zur Integration körperlich oder geistig behinderter Mitarbeiter. Wörtlich spricht man dann von “Unterstützung zur Eingliederung schwer vermittelbarer Personen”. Diese Regel gilt auch für einstige Langzeitarbeitslose und Mitarbeiter, die ein bestimmtes, hohes Alter erreicht haben.

Meist liegt die Grenze hierfür bei dem 50. Lebensjahr. Finanziell kann Unternehmen dann mit bis zu 50 Prozent Eingliederungszuschuss zum Arbeitsgeld geholfen werden, wobei dieser Zuschuss nicht höher als der eigentliche Tariflohn sein darf. Das Arbeitsgeld wiederum setzt sich zusammen aus dem Arbeitseinkommen und dem relativen Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (der beträgt etwa 20% des Arbeitseinkommens).

Außerdem gibt es Fördermittel für Arbeitgeber als Existenzgründer oder Nachfolger (zum Beispiel in einem Familienunternehmen). Voraussetzung dafür ist, dass das Unternehmen nicht länger als zwei Jahre wirtschaftlich aktiv gewesen war und höchstens fünf Mitarbeiter hat.

Der neue Mitarbeiter in dieser Firma muss vorher mindestens drei Monate arbeitslos gewesen und bei der Agentur für Arbeit registriert gewesen sein, damit man über Fördermittel für den Arbeitgeber verfügen darf, um den neuen Angestellten einzuarbeiten.

Fördermittel für Arbeitgeber bei Unsicherheit

Bei wirtschaftlicher oder finanzieller Unsicherheit gibt es zudem von der Agentur für Arbeit Hilfen, um Mitarbeiter zu schützen. Diese speziellen Fördermittel für Arbeitgeber gibt es in verschiedener Form:

  1. Konjunkturelles Kurzarbeitergeld
    Das konjunkturelles Kurzarbeitergeld ist eine finanzielle Hilfe, um Unternehmen abzusichern, wenn sie von der wirtschaftlichen Situation (Konjunkturphase) abhängen und durch Saison-Schwankungen negativ beeinflusst werden können. Diese Schwankungen hängen von der Saison/Jahreszeit ab und können die Arbeitszeiten (und so auch die Löhne) der Arbeitnehmer ungewollt verkürzen, wie zum Beispiel in der Landwirtschaft, aber auch im Tourismus.
  2. Insolvenzgeld
    Diesen Zuschuss können insolvente Unternehmen beanspruchen, die unfähig sind, noch ausstehende Löhne an ihre Angestellten auszuzahlen. Benötigt wird hierbei eine Bescheinigung des Insolvenz und der genaue Zeitpunkt, an dem das Unternehmen insolvent gegangen ist (Insolvenz-Ereignis). Der drei-monatige Zeitraum bis zum Insolvenz-Ereignis wird Insolvenz-Zeitraum genannt und muss bestätigt werden, um Insolvenzgeld zu bekommen.

Bildnachweis:© Fotolia-Titelbild:magele-picture-#01: bernardbodo

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