Honorarkraft: Das gibt es dabei zu beachten!

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Arbeiten als Honorarkraft ist in einigen Branchen weit verbreitet. Wir geben Tipps, die man als Honorarkraft beachten muss, welche Steuern abgeführt werden müssen, welche Altersvorsorge in Frage kommt und wie man krankenversichert ist. Zusätzlich stellen wir die Vor- und Nachteile der Arbeit als Honorarkraft gegenüber.

Was ist eine Honorarkraft?

Eine Honorarkraft arbeitet in erster Linie auf selbständiger Basis für ein Unternehmen. Hier ist die Honorarkraft über einen Dienst- oder Werkvertrag quasi angestellt, ohne tatsächlich angestellt zu sein. Üblicherweise wird die Tätigkeit als freier Mitarbeiter oder nebenberuflich ausgeübt – so die Definition des Duden – für die die Honorarkraft anschließend ein vereinbartes Honorar erhält. Ob es sich dabei wirklich um eine selbständige Tätigkeit und nicht um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach § 7 Absatz 1 Satz 1 des 4. Sozialgesetzbuchs handelt, richtet sich in erster Linie nach der Tätigkeit und einer Gesamtabwägung, die im Zweifel das Finanzamt übernimmt.

Ein weiterer gebräuchlicher Begriff, der sich mehr und mehr eingebürgert hat, ist der sogenannte Freelancer. Auch freier und freischaffender Mitarbeiter sind bei der Umschreibung der Honorarkraft wiederholt anzutreffen.

Arbeiten als Honorarkraft ist in einigen Branchen weit verbreitet. Wir geben Tipps, die man als Honorarkraft beachten muss, welche Steuern abgeführt werden müssen, welche Altersvorsorge in Frage kommt und wie man krankenversichert ist. (#01)

Arbeiten als Honorarkraft ist in einigen Branchen weit verbreitet. Wir geben Tipps, die man als Honorarkraft beachten muss, welche Steuern abgeführt werden müssen, welche Altersvorsorge in Frage kommt und wie man krankenversichert ist. (#01)

In welchen Branchen gibt es Honorarkräfte?

Eine Honorarkraft findet man nicht in allen Branchen, in einigen dafür umso mehr. So findet man freie Mitarbeiter oft im journalistischen Bereich, wo sie für mehrere Zeitungen und Redaktionen zugleich tätig sind, als Dozenten an Universitäten und Fachhochschulen, als Übersetzer, die von verschiedenen Unternehmen herangezogen werden, als Programmierer, die unabhängig für einzelne Projekte engagiert werden oder auch als Berufsmusiker, die in Orchestern Lücken füllen, die durch krankheits- oder ähnlich bedingte Ausfälle auftreten.

Üblicherweise ist ein freier Mitarbeiter eben nicht unbefristet beauftragt, sondern arbeitet nur für einen Monat oder ein Jahr, selten länger, für das jeweilige Unternehmen.

Die Honorarkraft und die Steuer

Wie genau der Job im Detail aussieht, ist jeweils abhängig vom Einzelfall. So kann es sein, dass die Honorarkraft als Freiberufler oder Gewerbetreibender beauftragt ist. Aber auch eine Anstellung als Arbeitnehmer kann in Betracht kommen. Diese Unterscheidung ist wichtig für die Abfuhr der anfallenden Steuern.

Gemein ist der Honorarkraft, das sie für das Zahlen der Steuern selber verantwortlich ist. Da sie in der Regel selbständig arbeitet, ist keine Lohnsteuer fällig, die der Arbeitgeber sonst direkt an das Finanzamt abführen würde, sondern die Einkommenssteuer, die vom vereinbarten Honorar zu zahlen ist.

So gibt es einen Grundfreibetrag, wonach Einkommen bis 8.820 Euro für Ledige und 17.640 Euro für Verheiratete (Stand 2017) steuerfrei sind. Im Jahr 2018 erhöht sich die Freibetragsgrenze auf 9.000 Euro (Ledige) bzw. 18.000 Euro (Verheiratete). Wessen Jahreseinkommen über dem liegt, ist zur Zahlung von Einkommenssteuer verpflichtet.

Sofern eine Honorarkraft oder ein freier Mitarbeiter nicht unter die Kleinunternehmerregelung, die im § 19 des Umsatzsteuergesetzes geregelt ist, fällt, ist auch ein Abführen von Umsatzsteuer an das Finanzamt und ein entsprechendes Ausweisen auf den Rechnungen nötig.

Ist die Tätigkeit nicht als freiberufliche Arbeit anzusehen, sondern als Gewerbebetrieb ist zusätzlich die Zahlung von Gewerbesteuer fällig, wenn der Freibetrag von 24.500 Euro überschritten wird. Ob die Arbeit freiberuflich ist, richtet sich nach der nicht abschließenden Aufzählung in § 18 Absatz 1 Satz 2 des Einkommenssteuergesetzes. Freiberuflich ist demnach in aller Regel tätig, wer im künstlerischen, kulturellen und vermehrt auch im technischen Bereich unterwegs ist. Vermischt sich der Job aber mit Gewerbetätigkeiten (zum Beispiel Handel, Produktion, Verarbeitung) ist die Honorarkraft kein bloßer Freiberufler mehr.

Für eine Krankenversicherung kommen sowohl eine gesetzliche als auch eine private Krankenversicherung in Frage. Die Beitragshöhe bei der sogenannten freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach der Höhe der Einnahmen aus der Tätigkeit. (#02)

Für eine Krankenversicherung kommen sowohl eine gesetzliche als auch eine private Krankenversicherung in Frage. Die Beitragshöhe bei der sogenannten freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach der Höhe der Einnahmen aus der Tätigkeit. (#02)

Die richtige Krankenversicherung

Während Angestellte bequem über den Arbeitgeber krankenversichert sind und sich um eine Zahlung der Beiträge nicht selber kümmern müssen, ist es bei der Honorarkraft anders. Die muss sich nämlich selber um die Krankenversicherung kümmern. Einschränkungen gibt es bei nebenberuflichen Honorarkräften, wenn sie nicht mehr als 400 Euro aus der Tätigkeit als Honorarkraft verdienen.

Für eine Krankenversicherung kommen sowohl eine gesetzliche als auch eine private Krankenversicherung in Frage. Die Beitragshöhe bei der sogenannten freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach der Höhe der Einnahmen aus der Tätigkeit. Günstiger kann es mit einer privaten Krankenversicherung gehen, die im Gegensatz zur gesetzlichen den Antrag aber nicht annehmen muss. Wer selten krank ist und eine gesunde Lebensweise an den Tag legt, fährt damit oft sogar günstiger als bei einer gesetzlichen Krankenkasse, auch wenn er das Geld für Arztrechnungen erst vorstrecken muss, um es später von der Krankenkasse erstattet zu bekommen.

Bei längeren Ausfallzeiten wegen einer Krankheit zahlen viele Kassen auch ein Krankengeld. Das allerdings erst ab dem 43. Tag ihrer Krankheit, weswegen sich Rücklagen für die Überbrückung solcher Zeiträume lohnen.

Als Freiberufler ist auch eine Krankenversicherung über die Künstlersozialkasse möglich.

Die Altersvorsorge als eine Honorarkraft

Im Gegensatz zu normalen Angestellten ist der freie Mitarbeiter auch für seine Altersvorsorge selbst verantwortlich. Ist seine Tätigkeit freiberuflich im Sinne des § 18 Absatz 1 Satz 2 EStG so steht ihm auch hier der Weg zur Künstlersozialkasse frei. Mit der Beantragung der Künstlersozialversicherung ergibt sich allerdings auch eine Pflicht, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Allen anderen steht das frei oder man kümmert sich um eine rein private Altersvorsorge. Je eher man als Honorarkraft die Altersvorsorge plant, umso besser. Bei der Vereinbarung eines Honorars sollte das also bereits mit berücksichtigt werden.

 

Wichtig ist, dass die nebenberufliche Arbeit als Honorarkraft vom Arbeitgeber abgesegnet ist. Das kann bereits im Arbeitsvertrag geregelt sein oder auch im Nachhinein vereinbart werden. (#03)

Wichtig ist, dass die nebenberufliche Arbeit als Honorarkraft vom Arbeitgeber abgesegnet ist. Das kann bereits im Arbeitsvertrag geregelt sein oder auch im Nachhinein vereinbart werden. (#03)

Die Nebentätigkeit als Honorarkraft

In einigen Branchen ist es auch üblich, dass die Honorarkraft lediglich nebenberuflich engagiert wird, sie also neben ihrem eigentlich ausgeübten Job tätig wird. Das ist vor allem bei Studenten der Fall, kann aber beispielsweise auch für Aushilfs- und Nachhilfelehrer gelten, die oft nur stundenweise arbeiten und sich nur ein wenig Geld dazu verdienen wollen.

Wichtig ist, dass die nebenberufliche Arbeit als Honorarkraft vom Arbeitgeber abgesegnet ist. Das kann bereits im Arbeitsvertrag geregelt sein oder auch im Nachhinein vereinbart werden. Hier wird dann in der Regel auch festgehalten, in welchem Rahmen sich die Nebentätigkeit bewegen darf.

Es gibt keine Grenzen, wie hoch der Verdienst bei einer Nebentätigkeit als Honorarkraft sein kann. Je nachdem wie hoch der ausfällt, ist dann eine entsprechende Versteuerung und eine Anpassung der Krankenkassenbeiträge verpflichtend. Steuerfrei bleibt der Zuverdienst, wenn er unter 450 Euro bleibt. Auch wer als Übungsleiter tätig ist, kann pro Jahr 2.400 Euro steuerfrei dazuverdienen. Bei der Ausübung eines Ehrenamts liegt die Freibetragsgrenze bei 720 Euro pro Jahr.

Der Verdienst einer Honorarkraft

Was eine Honorarkraft verdient, hängt von den unterschiedlichsten Faktoren ab. Zunächst natürlich ist die Branche entscheidend und wie nachgefragt die Arbeitskraft ist. So wird ein Programmierer mit speziellen Kenntnissen deutlich mehr Geld verlangen können als ein Nachhilfelehrer, der alle paar Tage zwei Stunden am Nachmittag mit Schülern die Hausaufgaben durchgeht. Wichtig ist, dass man sich nicht unter Wert verkauft und alle Abgaben, die man als Honorarkraft zusätzlich hat, in die Rechnung einbezieht. Daher sollten bei der Berechnung eines angemessenen Honorars eben auch Kosten für Krankenversicherung, Altersvorsorge und nicht zuletzt die Abgaben ans Finanzamt einbezogen werden.

Wie das Honorar im Einzelfall aussieht, ist also Verhandlungssache. Das kann pauschal für ein einzelnes Projekt sein, aber auch eine Abrechnung über einzelne Stunden ist denkbar.

 

Eine Tätigkeit als Honorarkraft, ob hauptberuflich oder als Nebentätigkeit, bringt einige Vorteile mit sich. Das reicht von der freien Vereinbarung des Honorars über die freie Zeiteinteilung und Weisungsungebundenheit gegenüber dem Auftraggeber bis hin zur freien Arbeitsplatzwahl. (#04)

Eine Tätigkeit als Honorarkraft, ob hauptberuflich oder als Nebentätigkeit, bringt einige Vorteile mit sich. Das reicht von der freien Vereinbarung des Honorars über die freie Zeiteinteilung und Weisungsungebundenheit gegenüber dem Auftraggeber bis hin zur freien Arbeitsplatzwahl. (#04)

Urlaubsanspruch einer Honorarkraft

In aller Regel hat eine Honorarkraft keinen eigenen Anspruch auf Urlaub gegenüber dem Auftraggeber. Das ändert sich allerdings dann, wenn der freie Mitarbeiter in einer arbeitnehmerähnlichen Position ist, er also nur für einen Auftraggeber tätig ist. Dann hat er nach § 1 und 2 des Bundesurlaubgesetzes auch einen Anspruch auf bezahlten Urlaub.

Fazit

Eine Tätigkeit als Honorarkraft, ob hauptberuflich oder als Nebentätigkeit, bringt einige Vorteile mit sich. Das reicht von der freien Vereinbarung des Honorars über die freie Zeiteinteilung und Weisungsungebundenheit gegenüber dem Auftraggeber bis hin zur freien Arbeitsplatzwahl. Auch für Arbeit- bzw. Auftraggeber birgt ein freier Mitarbeiter einige Vorteile. Die sind flexibel verfüg- und einsetzbar und vor allem bei personellen Engpässen kann das Unternehmen so effizient weiter arbeiten.

Allerdings bringt die Arbeit als Honorarkraft auch einige nicht übersehbare Nachteile mit sich. So müssen sich die Freischaffenden selber krankenversichern und sich um die Altersvorsorge und die Zahlung ihrer Steuern kümmern. Für Auftraggeber sind freie Mitarbeiter oft teurer als normal Festangestellte, bei denen vor allem bei regelmäßigen Wechseln immer eine gewisse Einarbeitungszeit.


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