moritz.bernd AG oder „Wie nenne ich mein Startup?“

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Wie wäre es mit der „moritz.bernd AG“? Oder mit einem Namen, der lustig und einfallsreich ist? Oder doch lieber seriös und klassisch? Wer als Unternehmer an den Start geht, muss seiner Firma einen Namen geben. Dafür gibt es auf der einen Seite rechtliche Aspekte zu beachten, auf der anderen Seite sollte der Name einige Erwartungen erfüllen und letzten Endes das Unternehmen oder Projekt beschreiben. Niemand wird als Firmenname „Blume 365“ wählen, wenn mit Autos gehandelt wird.

„moritz.bernd AG“: Kreativität ist gefragt

Wenn Moritz Bernd nach einem Namen sucht, kann er durchaus Pech haben und es fällt ihm nichts Sinnvolles ein. Der Kreativität sind schnell Grenzen gesetzt, wenn sich zeigt, dass viele gute Ideen schon vergeben sind und dass bestimmte Anforderungen an den Namen eingehalten werden müssen. Tolle Wortkreationen mögen zwar auf den ersten Blick lustig oder einfallsreich wirken, auf längere Sicht gesehen sind sie jedoch meist schlicht und einfach blödsinnig. Der Grund: Nach der Gründung soll sich das Unternehmen etablieren, soll vertrauenswürdig und seriös wirken. Der Name, der lediglich Aufmerksamkeit erregt, zeugt meist nicht von einer wohlüberlegten Firmierung, sondern eher von jugendlichem Leichtsinn. In der Werbebranche mögen kreative Namen wie die moritz.bernd AG noch möglich sein, ansonsten sollte die Firmierung unter einem konservativen Namen erfolgen.

Gründung und Firmierung: Firmenname muss angegeben werden

Wer sich beim Finanzamt als Freiberufler oder Gewerbetreibender anmeldet, muss direkt einen Namen für sein Unternehmen angeben. Dieser Name muss gesetzlichen Ansprüchen genügen. Außerdem wird er bei allen zuständigen Stellen eingetragen – im Handelsregister, bei der IHK, beim Gewerbeamt usw. Bei jedem Amt und jeder Behörde muss ein Start-up angeben, wie der Firmenname lautet, daher sollte dieser gut gewählt und nicht voreilig bestimmt werden. Wichtig ist, dass der Name einprägsam ist – das ist bei dem Beispiel der moritz.bernd AG durchaus gegeben. Allerdings ist der Name schon fast ein wenig zu lang, außerdem stört der Punkt zwischen den Namen. Wer im Internet nach dem Unternehmen sucht, wird den Punkt ohnehin nicht angeben. Die moritz.bernd AG klingt ein wenig nach einer Internetadresse – wie wird in diese dann aber das Kürzel „AG“ eingebunden? Das Beispiel zeigt also, dass die Gründung unter diesem Namen zwar möglich, jedoch nicht sinnvoll ist. „moritz.bernd AG“ lässt zu viele Fragen offen, außerdem ist kein Bezug zum Unternehmen erkennbar. Was wird hier angeboten? Wird etwas produziert? In welche Branche ist die Firma einzuordnen? Diese Fragen sollten nach der Gründung und der Namensvergabe nicht mehr offen bleiben.

Die „moritz.bernd AG“ und die gesetzlichen Grundlagen

Nun stellt sich die Frage, welche rechtlichen Grundlagen zu beachten sind, wenn der Name für ein Start-up vergeben wird. Wichtig ist zuerst einmal, dass der gewählte Name bisher noch nicht vergeben wurde. Ein Firmenname muss einzigartig sein – kommt es hier zu rechtlichen Streitigkeiten, wird derjenige Recht bekommen, dessen Firma schon länger den begehrten Namen trägt.

Grundsätzlich sind Sachbezeichnungen ebenso zulässig wie Fantasienamen, allerdings muss der Name die sogenannte Unterscheidungskraft besitzen. Zulässig sind Namen, die sich aus den Namen der Gesellschafter ableiten oder die vom Gegenstand des Unternehmens herrühren. Bei einem Fantasienamen können auch Buchstabenkombinationen verwendet werden, die kein Wort ergeben. Der Name muss lediglich noch aussprechbar sein – wie sinnvoll ein solcher Firmenname ist, darüber lässt sich allerdings streiten. Marken- oder Produktnamen können ebenfalls verwendet werden, dürfen dann aber nur einen Bestandteil der Firmierung ausmachen.

Zwingend muss die Rechtsform des Unternehmens als Zusatz enthalten sein, damit sich eventuelle Haftungsbeschränkungen erkennen lassen.
Freiberufler, die als Nicht-Kaufmann auftreten, können ihrem Unternehmen zwar einen Namen geben, müssen aber zwingend ihren eigenen Namen als Namensbestandteil führen.


Bildnachweis: © unsplash.com – Samuel Zeller

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