Patent anmelden: Kosten & Voraussetzungen

0

Es gehört zu den bekanntesten gewerblichen Schutzrechten in Deutschland: das Patent. Wer ein Patent anmelden will, muss sich über vieles im Klaren sein, u.a. auch über die Kosten und das Anmeldeverfahren. Zudem gibt es wesentliche Unterschiede, ja nachdem, für welche Region man seine Erfindung zum Patent anmeldet. Wir klären über das Wichtigste auf.

Patent anmelden: Wer kann es tun und wieso ist es ratsam?

Patente werden für eine technische Erfindung oder Innovation vergeben. Das Patent gehört zu den wichtigsten gewerblichen Schutzrechten in Deutschland überhaupt. Der Kerngedanke, der dahintersteckt: eine Geschäftsidee zu schützen. Und: die Erfindung langfristig weiter zu entwickeln um deren der Nutzen der Allgemeinheit zugutekommen zu lassen. Sie zum Patent anzumelden ist vor allem deshalb wichtig, um diese vor Nachahmern und Dritten zu schützen. In Deutschland kann praktisch jeder eine solcher „Erfinder“ sein und ein Patent anmelden, heißt: sowohl der einfache Angestellte als auch der Hochschulprofessor, aber auch der junge Student oder Unternehmens-Praktikant, können für eine neue, bahnbrechende Erfindung verantwortlich sein.

Doch wie teuer ist es, ein Patent anzumelden? Eine Frage, die sich viele stellen. Wer ein Patent anmelden will, muss unbedingt über die Kosten, Gebühren und alle notwendigen Voraussetzungen, aufgeklärt sein. Über den Zusammenhang zwischen den Aspekten „Patent anmelden“ und auftretende „Kosten“, informieren wir ein Stück weiter unten im Text.

Die meisten Innovationen entstehen zwar im Team, aber es gibt auch freie Erfinder, die alleine ein außergewöhnliches, schützenswertes technisches Erzeugnis oder Verfahren, erfunden haben. Das Patent selbst wird vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) vergeben. Vor allem drei Aspekte müssen erfüllt sein. Trifft einer dieser Punkte nicht zu, ist die Erteilung durch das DPMA quasi ausgeschlossen.

 

Patente werden für eine technische Erfindung oder Innovation vergeben. Das Patent gehört zu den wichtigsten gewerblichen Schutzrechten in Deutschland überhaupt. (#01)

Patente werden für eine technische Erfindung oder Innovation vergeben. Das Patent gehört zu den wichtigsten gewerblichen Schutzrechten in Deutschland überhaupt. (#01)

Die Verfahren oder Erzeugnisse müssen

  • neu
  • im Rahmen einer erfinderischen Tätigkeit „entstanden“ und
  • gewerblich nutzbar sein

Patent gehört zum Schutzrechtquartett

Alle drei Voraussetzungen müssen unbedingt gegeben sein, um einen gesetzlichen Schutz in Anspruch nehmen zu können. Ist man sich schon früh selbst im Klaren darüber, dass das technische Gerät z.B. schon existiert oder nicht ausreichend wirtschaftlich genutzt werden kann (sprich: von Unternehmen weiterentwickelt), macht eine Patentanmeldung keinen Sinn.

Ist die Anmeldung aber erfolgreich, ist die technische Erfindung über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren, geschützt. Innerhalb dieser Zeit greift für den Patentinhaber der Patentschutz, d.h.: er verfügt von nun an über das Exklusivrecht was die Verwertung seines Verfahrens oder Erzeugnisses, anbelangt.
Das Patent gehört übrigens zum sog. „Schutzrechtquartett“.

Die anderen, schützenswerten Rechte sind:

  • das Gebrauchsmuster
  • das Geschmacksmuster
  • die Marke

Die Marke ist unter all diesen Schutzrechten der höchste „Trumpf“, da diese in der Regel beliebig oft verlängerbar ist.
Patent anmelden: Kosten die anfallen

Jedem, der ein Patent anmelden möchte muss klar sein, dass Kosten durch dieses Verfahren entstehen. Auch die Frage, in welchem Umfang man sein Patent anmelden will, entscheidet über die finanziellen Aufwendungen.

Generell gilt, dass die Kosten bei der Anmeldung durch drei „Kostenträger“ entstehen:

  • die Gebühren beim DPMA für die Beantragung
  • die Honorar für den Patentanwalt und/oder Übersetzer und schließlich
  • um das Patent aufrechtzuerhalten

Wer sein Patent anmelden möchte, muss sich bzgl. der Kosten über folgenden Punkt klar sein: je umfangreicher der Schutz, d.h. auf je mehr Länder er sich erstreckt, desto teurer die Patentanmeldung. Wichtig und entscheidend zu wissen: das Patent unterliegt grundsätzlich dem Territorialitätsprinzip. Heißt: es gilt nur in dem Land bzw. in dem Gebiet, für das es vom DPMA erteilt wurde. Ein solches Patent, gilt nur in Deutschland. Das bedeutet, dass der Patentinhaber seine Rechte nur hierzulande geltend machen kann.

 

Jedem, der ein Patent anmelden möchte muss klar sein, dass Kosten durch dieses Verfahren entstehen. Auch die Frage, in welchem Umfang man sein Patent anmelden will, entscheidet über die finanziellen Aufwendungen. (#02)

Jedem, der ein Patent anmelden möchte muss klar sein, dass Kosten durch dieses Verfahren entstehen. Auch die Frage, in welchem Umfang man sein Patent anmelden will, entscheidet über die finanziellen Aufwendungen. (#02)

Eine Erfindung zum Patent anmelden: wie viel kostet es genau?

Jeder der ein Patent anmelden möchte, stellt sich die Frage nach den damit auftretenden Kosten. Was also kostet es, dieses anzumelden?
Bereits bei der Patentanmeldung, muss man erstmals tief in die Taschen greifen. Zunächst fallen reine „Amtsgebühren“ an, die das DPMA erhebt. Die Kosten unterscheiden sich, je nachdem ob die Anmeldung elektronisch (rund 400 Euro) oder in Papierform (rund 440 Euro) erfolgt. Hierbei handelt es sich in gewisser Weise um die reinen Anmeldegebühren – beschränkt auf Deutschland. Viele Unternehmer möchten ihre Innovation aber auch vor Nachahmern im Ausland schützen – und streben daher ein europäisches Patent an.

Was kostet es, wenn man weltweit sein Patent anmelden will?

Also wenn der Patentschutz international gelten soll, mit einer Schutzwirkung über die Grenzen Deutschlands hinaus. Auf diesen Punkt gehen wir im Text unter „Kosten beim Europäischen Patentamt“ ein.

Zunächst noch zum Aspekt der „Aufrechterhaltung des Patents“ und den damit einhergehenden Kosten für ein deutsches Patent. Diese fallen ab dem dritten Jahr an. Dann nämlich beträgt die Jahresgebühr 70 Euro – und steigt dann kontinuierlich und gestaffelt. So liegt die Gebühr im fünften Jahr z.B. schon bei 90 Euro, im achten bei 240 und im vierzehnten bereits bei 910 Euro im Jahr. Betrachtet man nur die Gebühren, belaufen sich die Kosten – bestehend aus Anmeldung und Aufrechterhaltung – für die ersten zehn Jahre auf ca. 2000 Euro.

Dies alles zeigt: wer seine Erfindung zum Patent anmelden will, muss sich der Kosten bewusst sein. Denn je mehr Patentjahre, desto kostspieliger natürlich der aufrechterhaltene Schutz der technischen Innovation.

 

Vertraut man bei der Patentanmeldung auf die Erfahrung eines Patentanwalts, so bringt dies erhebliche Vorteile mit sich. Der Patentanwalt ist Experte auf diesem Gebiet und wird sich mit seinen Fachkenntnissen dafür einsetzen, dass das Patent möglichst sicher und damit die Erfindung besser geschützt ist. (#03)

Vertraut man bei der Patentanmeldung auf die Erfahrung eines Patentanwalts, so bringt dies erhebliche Vorteile mit sich. Der Patentanwalt ist Experte auf diesem Gebiet und wird sich mit seinen Fachkenntnissen dafür einsetzen, dass das Patent möglichst sicher und damit die Erfindung besser geschützt ist. (#03)

Erfindung zum Patent anmelden: Kosten eines Patentanwalts

Vertraut man bei der Patentanmeldung auf die Erfahrung eines Patentanwalts, so bringt dies erhebliche Vorteile mit sich. Der Patentanwalt ist Experte auf diesem Gebiet und wird sich mit seinen Fachkenntnissen dafür einsetzen, dass das Patent möglichst sicher und damit die Erfindung besser geschützt ist.

Er betreut denjenigen, der ein Patent anmelden möchte, während der kompletten Phase der Prüfung. Der Anwalt erstellt Schriften und arbeitet teils höchst komplexe Dokumente aus, die das Erzeugnis besser schützen. Zudem beantwortet er Prüfbescheide. Aufgaben und Pflichten, mit denen der unwissende Laie in aller Regel freilich überfordert ist. Aber: auch der Patentanwalt hat seinen Preis.

Ein Patent anmelden heißt daher oft auch: Die Kosten für einen Anwalt berücksichtigen.

Der Stundensatz dieser kann zum Teil variieren, aber zwischen 150 und 500 Euro liegen sie immer. Wer eine „einfache“ Erfindung zum Patent anmelden will, spart Kosten: eine solche Patentanmeldung dauert meist nicht länger als zehn Stunden. Dennoch läppern sich die Kosten zusammen, sodass schon hier schnell 3000 bis 5000 Euro zusammenkommen können – einzig für die Prüfphase. Experten gehen davon aus, dass allein bei der Anmeldung eines rein auf Deutschland beschränkten Patents, bereits mindestens 5000 Euro an Kosten entstehen. Zusätzlich 5000 bis 15 000 EUR halten sie für realistisch, was die weitere Laufzeit betrifft.

Doch was kostet es, wenn man seine Innovation weltweit zum Patent anmelden möchte? Wie viel höher sind die finanziellen Aufwendungen? Schließlich wird das Schutzecht – Patentjahr für Patentjahr – auf internationaler Ebene und damit nicht nur beschränkt auf Deutschland, gewährt.

Will man ein Patent anmelden sollte man – um Kosten zu sparen und bevor man daher einen Anwalt beauftragt – im Vorfeld ausgiebig recherchieren. (#04)

Will man ein Patent anmelden sollte man – um Kosten zu sparen und bevor man daher einen Anwalt beauftragt – im Vorfeld ausgiebig recherchieren. (#04)

Patent anmelden: Kosten beim Europäischen Patentamt

Grundsätzlich dauert es nicht länger, wenn man seine Anmeldung beim Europäischen Patentamt einreicht. Aber es entstehen zusätzlich Kosten. Doch wie teuer kommt es dem Erfinder bzw. Unternehmen genau, wenn das Patent angemeldet wird? Die Frage lässt sich so einfach und pauschal nicht beantworten denn vor allem zwei Dinge haben Einfluss darauf, wie hoch die Abgaben letztlich sind:

  • der Schutzumfang sowie die
  • Zahl der Länder, für die dieser gelten soll

Man geht davon aus, dass sich die Kosten pro Staat – also pro nationalem Schutz – schnell auf über 10 000 Euro addieren. Mindestens aber, so die Patentexperten, liege der Preis bei zusätzlichen 1000 Euro pro Staat.

Begründet liegen die höheren Kosten auch in einer nationalen Validierung, die in den Ländern – auf die der Patentschutz ausgeweitet werden soll – erwartet wird. Alles in allem kommen also problemlos 25 000 bis 30 000 Euro an Kosten zusammen, falls man sein Schutzrecht auf die größten und wichtigsten Länder in der EU ausweitet: von der Anmeldung über die Validierung bis hin zum mehrjährigen Patentschutz.

Zum Schluss noch ein allgemeiner Hinweis bzw. Tipp, unabhängig davon, ob man die Erfindung in Deutschland oder beim europäischen Patentamt anmeldet. Will man ein Patent anmelden sollte man – um Kosten zu sparen und bevor man daher einen Anwalt beauftragt – im Vorfeld ausgiebig recherchieren. Das betrifft in erster Linie Einzelpersonen sowie freie (selbstständige) Erfinder, da große Unternehmen selbst „Rechercheure“ und eigenes Personal für diesen Aufgabenbereich haben.

Vor allem sollte recherchiert werden, ob die Erfindung bereits irgendwo auf der Welt existiert und patentiert wurde. Auch darf man das Verfahren oder die Innovation, nicht bereits der Öffentlichkeit (z.B. auf einer Messe) präsentiert haben. Dies wäre „neuheitsschädlich“ und eine Anmeldung daher möglich.


Bildnachweis:©Fotolia-Titelbild: putilov_denis -#01:duncanandison -#02: StockPhotoPro-#03: Sikov -#04:vege

Lassen Sie eine Antwort hier