Patent Publikation: Der Weg zum Patent in Europa

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Patent Publikation Europa: Damit die Erfindung oder Innovation vor Raubkopien geschützt werden kann, muss man ein Patent anmelden. Das ist jedoch mit einigen strengen Vorgaben verbunden. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Patent Publikation Europa: Das sollten Sie vorab klären

Um in Europa ein Patent registrieren zu lassen, sollten Sie vorab einige Dinge klären. Denn oft kann man sich die Patent Publikation in Europa sparen, wenn das vermeintlich Patent nämlich gar keins ist. Um herauszufinden, ob sich das Aufwand in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie daher zunächst klären, ob es sich um einen echten Patentfall handelt.

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Patent: Das versteht man darunter

Eine Erfindung und manchmal auch eine Innovation, die man gewerblich anwenden kann, lässt sich in der Regel durch ein Patent schützen. Ein Patent ist dabei ein juristisches Schutzrecht, das die Rechte an der Erfindung ganz allein der Person zusichert, die sie gemacht hat. Ohne dieses Schutzrecht darf jeder andere Marktteilnehmer die Erfindung nach Lust und Laune kopieren, ohne den tatsächlichen Erfinder nennen zu müssen der ihm finanziell dafür etwas schuldig zu sein.
Hat der Erfinder des Produktes (auch virtuelle Produkte zählen dazu) erfolgreich das Patent angemeldet, hat er die Möglichkeit, gegen jeden vorzugehen, der das Patent nicht einhält und sich einer Raubkopie schuldig macht, oder die Erfindung abwandelt, um sie unter dem eigenen Namen zu vertreiben.

In der Regel haben die anderen Marktteilnehmer die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung des Patents dagegen Einspruch zu erheben. Ein Grund wäre beispielsweise, dass die Erfindung, die zum Patent angemeldet wird, gar nicht von der Person stammt, die sie anzumelden versucht. Der echte Erfinder muss in diesem Fall allerdings beweisen, dass die Erfindung von ihm stammt, was in der Regel einige juristische Auseinandersetzungen nach sich zieht.
Erhebt niemand innerhalb der drei Monate Frist einen Einspruch gegen die Anmeldung des Patents, wird dies genehmigt. Ab diesem Zeitpunkt ist das Patent 20 Jahre lang gültig.

Anmeldung zum Patent: Erste Schritte

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) entscheidet in Deutschland über die Anmeldung einer Erfindung oder Innovation als Patent. Dabei kann aber nicht jeder vermeintliche Erfinder einfach beim Patentamt vorsprechen und seine Erfindung anmelden. Vorab muss ein spezieller Prozess durchlaufen werden. Erst wenn der erfolgreich abgeschlossen ist, kann man beim DPMA die Patentanmeldung beantragen.

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) entscheidet in Deutschland über die Anmeldung einer Erfindung oder Innovation als Patent. (#01)

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) entscheidet in Deutschland über die Anmeldung einer Erfindung oder Innovation als Patent. (#01)

Patent Publikation in Europa: Das Prüfungsverfahren

Bevor eine Patent Publikation in Europa durchgeführt werden kann, muss die Erfindung die Anmeldung zum Patent durchlaufen. Dazu muss vorab das europäische Prüfungsverfahren bestanden werden.

In diesem Prüfungsverfahren wird zunächst danach geschaut, ob das Patent die wichtigsten Voraussetzungen einer Anmeldung erfüllt.
Dazu gehören:

  • Die Neuartigkeit:
    Die Erfindung oder die Innovation darf es in dieser Form noch nicht geben. Natürlich müssen Erfinder jetzt nicht das Rad neu erfinden. Einzelne Bestandteile der Erfindung, für die man die Patentanmeldung beantragt, dürfen bereits bestanden haben. In der Gesamtheit muss die Erfindung aber neu und einzigartig sein, um als Patent angemeldet werden zu können.
  • Die Erfindung selbst:
    Die Erfindung selbst muss als Patent anerkannt werden können. Das heißt, dass es eine echte Neuerung sein muss. Dazu wird eine fiktive Person angenommen, die in der jeweiligen Branche tätig ist. Würde die Person die Erfindung als state-of-the-art bezeichnen? Dann ist der erste Schritt bereits getan. Der Zweite wäre dann, dass der fiktive Fachmann nicht von selbst auf das Patent kommen würde, es also tatsächlich eine Neuerung ist. Und zwar eine, die nicht offensichtlich ist.
  • Die gewerbliche Nutzung:
    Der letzte Punkt, der bejaht werden muss, bevor es um eine Patentanmeldung und damit auch eine Patent Publikation in Europa gehen kann, ist der der gewerblichen Nutzung. Gibt es eine Möglichkeit, dass das Patent im großen oder zumindest größeren Maßstab gewerblich genutzt werden kann? Nur dann wird es von den Prüfern und Prüferinnen der DPMA weiter untersucht. Ist es nämlich nicht von gewerblichem Interesse, wird auch kein Fälscher auf die Idee kommen, sich ungerechtfertigter Weise dem Patent zu bemächtigen. Daher benötigt die Erfindung dann auch nicht den Schutz als Patent.

Video: Patentanmeldung – Patent anmelden – Patentschutz #rolfclaessen

Antrag beim Patentamt stellen

Ist die vorangehende Stufe erfolgreich durchlaufen, kann eine Anmeldung auf Erteilung eines Patents erfolgen. Dazu muss zunächst eine Gebühr entrichtet werden, damit die Prüfer die Patentanmeldung weiter verfolgen. Aktuell liegt die Gebühr bei 350 Euro. Das ist zwar nicht gerade günstig, kann sich aber durchaus lohnen, wenn man dadurch später die Rechte am Patent hält und damit auch von dem Patentschutz Gebrauch machen kann. Sind alle Unterlagen eingereicht, Prüfen die Mitarbeiter des europäischen Patentamtes, ob die jeweilige Erfindung schutzwürdig ist.

Nach 18 Monaten wird der komplette Antrag und die bis dahin gefunden Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Auch die Erfinder selbst erfahren vorher nicht den Stand ihrer Patentanmeldung, haben jedoch innerhalb der 18-monatigen Frist die Möglichkeit, noch weitere Informationen und Verbesserungen dem Patentantrag und damit auch ihrer Erfindung hinzuzufügen.

Sind die Prüfer beim Patentamt zu der Ansicht gelangt, dass Ihre Erfindung ein echtes Patent ist und damit auch die entsprechenden Schutzrechte genießen sollte, können Sie sich freuen. (#02)

Es ist geschafft: Patent Publikation in Europa

Sind die Prüfer beim Patentamt zu der Ansicht gelangt, dass Ihre Erfindung ein echtes Patent ist und damit auch die entsprechenden Schutzrechte genießen sollte, können Sie sich freuen. Damit ist es so gut wie geschafft. Damit der Prozess der Patentanmeldung nun noch komplett abgeschlossen werden kann, muss noch die Offenlegung, oder die Patent Publikation in Europa erfolgen. Denn ohne die kann das Patent keine Gültigkeit erlangen.

Die Patent Publikation erfolgt in der Regel im Patentblatt und auch online auf der Seite der europäischen Patentbehörde. Ist das Patent angenommen wurden und wurde es im Rahmen der Patent Publikation in Europa erfolgreich öffentlich zugänglich gemacht, gilt der Patentschutz. Von nun an hat der Erfinder 20 Jahre lang das Recht über seine Erfindung.

Das bedeutet aber noch nicht, dass das Patent in Stein gemeißelt ist. Denn auch noch nach der Patent Publikation in Europa haben andere Erfinder oder Firmen die Chance, das Patent anzufechten. Dazu müssen sie allerdings beweisen, dass die Erfindung von ihnen stammt. Und um das zu tun, müssen sie den Prozess der gesamten Patentanmeldung ebenfalls durchlaufen – bis hin zur Patent Publikation in Europa.


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