Datenschutzverletzung bei Easypark – Nutzerdaten abgegriffen

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Easypark, der Anbieter der Parkplatz-App, wurde Opfer einer Cyberattacke, bei der personenbezogene Daten von Nutzern gestohlen wurden. Das Unternehmen hat die Kunden über den Vorfall informiert und darauf hingewiesen, dass sensible Daten wie Standortdaten oder Parkvorgänge nicht betroffen sind. Dennoch warnt Easypark vor möglichen Phishing-Angriffen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer betont die Wichtigkeit von Schutzmaßnahmen gegen Cyberkriminalität und informiert betroffene Verbraucher über ihre rechtlichen Möglichkeiten, wie Auskunft und Schadensersatzansprüche.

Nutzerdaten bei Easypark abgegriffen: Datenschutzverletzung aufgedeckt

Am 10. Dezember 2023 wurde Easypark Opfer einer Cyberattacke, die das Unternehmen dazu veranlasste, seine Kunden über einen Verstoß gegen den Datenschutz zu informieren. Betroffen sind Nutzer, deren persönliche Daten wie Namen, Telefonnummern, Adressen, E-Mail-Adressen und Teile der Kreditkartennummern abgegriffen wurden. Es ist wichtig zu beachten, dass die gestohlenen Informationen nicht ausreichen, um Zahlungen vorzunehmen. Sensiblere Daten wie Standortdaten, Fahrzeugregistrierungen und Parkvorgänge blieben unberührt. Easypark empfiehlt dennoch den Kunden, wachsam gegenüber möglichen Phishing-Angriffen zu sein.

Gefahren von Datenlecks: Schutzmaßnahmen erforderlich

Um den möglichen Konsequenzen eines Datenlecks vorzubeugen, ist es von entscheidender Bedeutung, sich darüber bewusst zu sein und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Cyberkriminelle könnten durch die Kombination von Informationen aus verschiedenen Datenlecks zielgerichtete Phishing-Angriffe auf Verbraucher durchführen. Das Datenleck bei Easypark ist ein weiteres Puzzlestück in dieser besorgniserregenden Entwicklung.

Das Datenleck bei Easypark ist noch nicht vollständig aufgeklärt, aber es ist wichtig zu betonen, dass die gestohlenen Informationen, darunter grundlegende Kontaktdaten und teilweise Bezahlinformationen, ein potentielles Risiko für Phishing-Angriffe darstellen. Obwohl direkte Zahlungen mit den unvollständigen Daten nicht möglich sind, sollten die betroffenen Personen wachsam bleiben und Schutzmaßnahmen ergreifen.

Im Darknet befinden sich aufgrund der Kombination von Datenlecks bei verschiedenen Plattformen wie Facebook, Deezer oder Twitter große Mengen an sensiblen personenbezogenen Daten. Kriminelle können diese Daten nutzen, um Identitäten zu stehlen und betrügerische Geschäfte im Namen von Verbrauchern abzuwickeln. Da die Anzahl der Datenlecks kontinuierlich steigt, steigt auch das Risiko eines Cyberangriffs. Verbraucher sollten daher besonders wachsam sein und ihre persönlichen Daten schützen.

Laut Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung haben Kunden von Easypark das Recht, Informationen darüber zu erhalten, ob sie von dem Datenleck betroffen sind. Zusätzlich können sie mögliche Schadensersatzansprüche nach Artikel 82 der DSGVO geltend machen, wenn Easypark nicht ausreichend informiert oder andere Verpflichtungen verletzt. Die kürzlich ergangene Rechtsprechung in Deutschland sowie ein bedeutsames Urteil des Europäischen Gerichtshofs unterstreichen diese Möglichkeit.

Potenziell betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, eine kostenlose Erstberatung im Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in Anspruch zu nehmen. Hier können sie überprüfen lassen, ob sie von dem Datenleck bei Easypark betroffen sind. Darüber hinaus werden ihnen rechtliche Möglichkeiten aufgezeigt, wie sie Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Die Sensibilisierung der Verbraucher für die potenziellen Auswirkungen eines Datenlecks ist von großer Bedeutung. Nur wenn sie ihre Rechte kennen und aktiv wahrnehmen, können sie effektive Vorkehrungen treffen, um sich vor Cyberangriffen zu schützen. Im Falle eines Schadens ermöglicht es ihnen dies, angemessene Entschädigung zu erhalten und ihre finanzielle Sicherheit wiederherzustellen.

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