Ein Spieler beauftragte die Münchner Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, seine rund 412.000 Euro an Online-Glücksspielverlusten auf pokerstars.eu zurückzufordern. Das Landgericht Aachen entschied am 6. Mai 2026, dass TSG Interactive Gaming Europe Ltd. ohne deutsche Lizenz agierte und gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. Infolgedessen erklärten die Richter alle abgeschlossenen Rahmenverträge für unwirksam und legten die Verpflichtung zur Rückzahlung der Einsätze fest. Dieser Präzedenzfall verbessert den Spielerschutz und setzt Maßstäbe im Lizenzierungsrecht.



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