Altersvorsorge – das sollten Gründer bedenken

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Wer ein Unternehmen gründet, hat viele Freiheiten gegenüber Arbeitnehmern. Gründer tragen dafür mehr Verantwortung. Sie müssen sich nicht nur um die Geschäftsführung kümmern, sondern auch darum, sich gut und richtig zu versichern.

Die Altersvorsorge für Selbstständige: Ein Thema von Beginn an im Blick

Das Thema Altersvorsorge ist dabei sehr wichtig, denn Selbstständige sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Wer sich nicht frühzeitig um seine Altersversorgung kümmert, steht im Alter unter Umständen vor der Altersarmut. Viele sehen das zunächst nicht. Sie kümmern sich darum, ihr Unternehmen weiterzuentwickeln und Umsätze zu generieren. Die Altersvorsorge steht gerade nicht im Zentrum des Interesses. Was sollten Gründer schon am Anfang bedenken?


Warum ist die private Altersvorsorge für Gründer wichtig?

Viele Selbstständige zahlen keine freiwilligen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein und sind auch nicht über ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert. Im Alter sind sie dann schlecht versorgt. Das bedeutet dann entweder, dass sie es sich nicht leisten können, in den Ruhestand zu gehen oder im Rentenalter in die Grundsicherung fallen. Die Vorsorge-Verantwortung haben Gründer auch bei den Themen Krankenversicherung oder Absicherung bei Berufsunfähigkeit. Das Thema Krankenversicherung müssen sie allerdings angehen, da es eine gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung gibt. Bei Berufsunfähigkeit und Rentenversicherung sieht das allerdings anders aus. Das muss jeder für sich selbst entscheiden.

Welche Absicherungsmöglichkeiten haben Gründer?

Für die Altersvorsorge stehen mehrere Möglichkeiten zur Auswahl. Gründer können sich freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung werden.

Sie können sich über ein berufsständisches Versorgungswerk absichern, einen Rürup-Vertrag abschließen oder mit einer Geldanlage Vermögen für das Alter aufbauen.

Das Thema Altersvorsorge ist dabei sehr wichtig, denn Selbstständige sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. (Foto: AdobeStock - 347825227 MQ Ilustration)

Das Thema Altersvorsorge ist dabei sehr wichtig, denn Selbstständige sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. (Foto: AdobeStock – 347825227 MQ Ilustration)

 

Private Altersvorsorge

Wer nicht Mitglied in einer Kammer ist und auch nicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge zahlen möchte, sollte sich privat absichern. Für viele Modelle gibt es eine staatliche Förderung, wie die Rürup-Rente.

Sie ist eine attraktive Form der Altersversorgung für Selbstständige und Freiberufler. Es ist möglich, einen Rürup-Vertrag zusätzlichen zu Verträgen mit einem Versorgungswerk oder zur freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung abzuschließen.

Berufsständisches Versorgungswerk

Wer einen Beruf ausübt, für den es eine Kammer gibt, wie Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Psychotherapeut, kann sich über ein berufsständisches Versorgungswerk absichern. Sie sind Pflichtmitglieder ihrer Kammer und haben dort einen Altersvorsorge-Vertrag, dessen Beitrag sich an der gesetzlichen Rentenversicherung orientiert.

Viele, die in eine Versorgungswerk einzahlen, haben ein höheres Einkommen und bekommen dadurch auch eine höhere Rentenzahlung im Alter. Dennoch bleibt hier bei vielen eine Versorgungslücke. Daher brauchen auch viele Kammerversicherte noch eine zusätzliche private Altersvorsorge.

Freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung

Selbstständige sind nicht verpflichtet, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Sie können sich freiwillig gesetzlich versichern. Nach fünf Jahren Mitgliedschaft entsteht ein Anspruch auf die Zahlung einer gesetzlichen Altersrente. Das heißt, dass dieser Anspruch auch bestehen bleibt, wenn sich ein Angestellter entscheidet, ein Unternehmen zu gründen. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, weiterhin in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

Vielen ist die gesetzliche Rente nicht ausreichend, um auch im Alter ihren Lebensstandard zu halten. Dann ist eine private Altersversorgung sinnvoll. Aktuell liegt das Rentenniveau bei knapp 50 Prozent. Für die nächsten Jahre ist damit zu rechnen, dass es weiter sinkt. Die gesetzliche Rentenversicherung ist gedeckelt, das heißt, sie ist vom Einkommen abhängig und es gibt einen Höchstbetrag für die Beitragsbemessung. Wer dann mehr verdient, kann nicht mehr in die Rentenversicherung einzahlen und die Lücke zwischen aktuellem Einkommen und späterer Rente wird noch größer.


Kapitalanlage als private Altersvorsorge

Viele Selbstständige und Freiberufler haben für ihre Altersversorgung eine Kombination aus Rentenversicherung und privatem Kapitalaufbau. Dafür gibt es auf dem Kapitalmarkt unterschiedliche Anlageklassen mit attraktiver Rendite. Welche Anlageform hier am besten passt, hängt stark von der Risikobereitschaft des Einzelnen ab und welche Anforderungen die Kapitalanlage stellen.

Wer etwas risikobereiter ist, kann in Aktien, ETFs und Ähnliches investieren. Diese Anlageformen unterliegen oft größeren Kursschwankungen, bringen jedoch über einen längeren Anlagezeitraum eine sehr gute Rendite. Sie eignen sich nicht für Anleger, die nur noch wenige Jahre bis zur Rente haben.

Eine besonders beliebte Anlageklasse sind Immobilien. Sie bieten Schutz vor Inflation und steigen normalerweise im Wert. Die klassischen Immobilien-Investments eignen sich allerdings nicht für jedermann, denn es ist Eigenkapital erforderlich. Zudem ist mit dem Kauf, Verkauf und der Vermietung von Objekten ein relativ hoher Zeitaufwand verbunden.

Steuervorteile für Selbstständige mit privater Altersvorsorge

Insbesondere die Rürup-Rente bietet Selbstständigen und Freiberuflern hohe Steuervorteile. Denn die Beiträge sind bis zu einer bestimmten Höhe zu 94 Prozent steuerlich absetzbar.

Bei Erträgen aus Kapitalanlagen gibt es einen Freibetrag. Erst wenn dieser Freibetrag pro Jahr überschritten wir, sind die Gewinne zu versteuern.

Wer einen Beruf ausübt, für den es eine Kammer gibt, wie Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Psychotherapeut, kann sich über ein berufsständisches Versorgungswerk absichern. (Foto: AdobeStock - 610621354  Tetiana)

Wer einen Beruf ausübt, für den es eine Kammer gibt, wie Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Psychotherapeut, kann sich über ein berufsständisches Versorgungswerk absichern. (Foto: AdobeStock – 610621354 Tetiana)


Fazit

Gründer sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet, sich für das Alter abzusichern. Wer das will, kann sich freiwillig für die gesetzliche Rentenversicherung entscheiden. In bestimmten Berufsgruppen gibt es Versorgungswerke, die die Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung übernehmen. Hier kann es unter Umständen eine Versicherungspflicht geben. Besteht überhaupt keine Absicherung, können Gründer einen Rürup-Vertrag abschließen und die Steuervorteile in Anspruch nehmen. Meist sind die Versorgungsleistungen aus diesen Vorsorgeformen allerdings nicht ausreichend, um im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard zu genießen. Daher sind private Geldanlagen als Ergänzung zur Altersvorsorge für Gründer eine gute Idee.

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