Die EU-Datenverordnung (EU Data Act) führt verbindliche Interoperabilitätsstandards ein, die proprietäre Schnittstellen großer Hyperscaler ersetzen. Unternehmen profitieren von klar definierten Migrationspfaden, die technische Hindernisse beseitigen und eine nahtlose Portierung von Cloud-Ressourcen ermöglichen. Ab Januar 2027 entfallen sämtliche Wechselkosten, wodurch Exit-Szenarien wirtschaftlich attraktiver werden und strategische Flexibilität gewinnen. Zudem verpflichtet die Verordnung Anbieter transparenter APIs und exit-fähiger Architekturen, um Monopolstrukturen aufzubrechen und Wettbewerb zu stärken und Innovationen im europäischen Cloud-Markt voranzutreiben.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Europäische Cloud-Kunden stecken tief in massiven US-Anbieterketten und Abhängigkeiten
Unternehmen in Europa setzen beim Betrieb ihrer Cloud-Infrastruktur häufig auf US-amerikanische Hyperscaler wie AWS, Azure und Google Cloud. Diese Anbieter bieten integrierte Dienste, die Effizienz und Skalierbarkeit fördern, aber langfristige Abhängigkeiten schaffen. Proprietäre Angebote wie AWS Lambda, BigQuery oder Azure App Services vereinfachen Prozesse, verfestigen jedoch deutliche Bindungen. Selbst Amazon S3 als vermeintlich herstellerunabhängige Speicherlösung bindet Kunden über differenzierte Kosten. Ein Anbieterwechsel bleibt technisch aufwändig, kostenintensiv und organisatorisch riskant.
Proprietäre Formate und inkompatible APIs erzeugen extrem starkes Cloud-Anbieter-Lock-in
Proprietäre Datenformate und nicht standardisierte Schnittstellen führen häufig zu einem Anbieter-Lock-in. Anfangs basierten Systeme zwar auf offenen Standards, doch proprietäre SDKs und Zusatzservices integrierten sich schleichend. Inkompatible APIs erschweren Datenübertragungen, während unklare Migrationspfade technischen Aufwand erhöhen. Besonders hohe Egress-Kosten beim Export von Daten aus Diensten wie Amazon S3 vergraulen viele Unternehmen. Die resultierenden Wechselbarrieren zwingen Firmen zu Abhängigkeiten, deren Risiken bisher oft unbeachtet blieben. Unternehmen prüfen daher regelmäßig Alternativen intensiv.
Artikel 23 verpflichtet Cloud-Anbieter zu Interoperabilität und offener Migration
Ab September 2025 müssen Cloud-Anbieter gemäß Artikel 23 verbindlich Interoperabilität gewährleisten und Migrationsverfahren offenlegen, um die Abhängigkeit von proprietären Systemen zu reduzieren. Proprietäre Datenformate und intransparente Schnittstellen dürfen nicht länger den exklusiven Zugriff großer Hyperscaler sichern. Anbieter sind verpflichtet, technische Hindernisse abzubauen und transparente Migrationspfade bereitzustellen, die einen rechtssicheren Wechsel ermöglichen. Diese Bestimmungen greifen für alle neuen Verträge ab Inkrafttreten der Verordnung. Sie stärken Wettbewerb effektiv und beseitigen Wechselbarrieren nachhaltig.
Ab 12. Januar 2027 müssen Anbieter Wechselkosten vollständig übernehmen
Ab dem 12. Januar 2027 übernehmen Cloud-Anbieter sämtliche Wechselkosten ihrer Kunden vollständig. Dieser Schritt beseitigt bisherige Barrieren bei der Datenmigration und schafft Planungssicherheit für Unternehmen jeder Größe. Hohe Egress-Gebühren entfallen, wodurch Budgets transparenter und kalkulierbarer werden. Gleichzeitig verbessert sich die Verhandlungsposition gegenüber internationalen Hyperscalern. Der regulatorische Eingriff reduziert finanzielle Risiken bei einem Anbieterwechsel, erleichtert Exit-Szenarien und fördert langfristig eine flexiblere und diversifiziertere Cloud-Infrastruktur.
Data Act zwingt Unternehmen zu portablen Cloud-Architekturen und Exit-Szenarien
Unternehmen müssen bereits bei der Einführung neuer Cloud-Services das Thema Wechselbarkeit zentral berücksichtigen. Sie sollten Architekturentscheidungen zugunsten modularer Komponenten, offener Schnittstellen und standardisierter Datenprodukte treffen. Finanzaufsichten verlangen robuste Exit-Szenarien, doch bisher fehlte oft die technische Basis. Der EU Data Act definiert nun verbindliche Rahmenbedingungen, die hybride Deployments und Multi-Cloud-Strategien erleichtern. So können Firmen ihre Cloud-Infrastrukturen zukunftssicher gestalten, Risiken reduzieren und flexibel auf Marktänderungen reagieren. und eine nachhaltige IT-Architektur insgesamt ermöglichen.
Data Act verschafft europäischen Cloud-Anbietern deutlichen Wettbewerbsvorteil durch Wechselkostenfreiheit
Durch den EU Data Act profitieren europäische Cloud-Dienstleister erheblich, da die Regelungen wesentliche Hemmnisse für Anbieterwechsel beseitigen. Komplexe Migrationsprozesse werden transparenter, Egress-Gebühren entfallen schrittweise, und Open-API-Vorgaben erhöhen die Interoperabilität. Anbieter wie IONOS, OHVcloud und Open Telecom Cloud können so ihre Marktposition stärken und sich als vollwertige Alternativen zu US-Hyperscalern etablieren. Dies fördert eine größere Vielfalt, senkt Abhängigkeiten, beflügelt Innovationen und stärkt die Resilienz des europäischen Binnenmarktes nachhaltig und strategisch.
Kostentreiber umfassend identifizieren, Wechselrestriktionen prüfen und Migrationstests jetzt einplanen
Unternehmen sollten zuerst potenzielle Kostentreiber analysieren und transparent dokumentieren sowie laufende Cloud-Ausgaben systematisch überwachen. Parallel dazu ist eine Prüfung aller bestehenden Verträge unverzichtbar, um Wechselrestriktionen und Egress-Gebühren zu identifizieren. Aufbauend darauf empfiehlt sich ein frühzeitiges Testen von Migrationsszenarien in kontrollierten Umgebungen, um Risiken zu minimieren. CTOs sind gefordert, Datenprodukte konsequent auf offene Standards auszurichten und Exit-Szenarien sowohl technisch als auch organisatorisch zu verankern und langfristige Skalierbarkeit sicherzustellen, effizient und nachhaltig.
EU-Datenverordnung gestaltet Europas Cloud-Infrastruktur flexibler, wettbewerbsfähiger und innovationsfördernd neu
Die EU-Datenverordnung etabliert einen festen rechtlichen Rahmen, der die europäische Cloud-Infrastruktur nachhaltig transformiert. Durch verbindliche Vorgaben zu Interoperabilität, offenen Schnittstellen und detaillierten Exit-Regelungen reduziert sie technische sowie finanzielle Hindernisse und verbessert die Verhandlungsposition der Anwender deutlich. Gleichzeitig fördert sie Multi-Cloud-Architekturen, stärkt lokale Anbieter und erhöht dadurch den Wettbewerb. Insgesamt trägt die Verordnung zu einer flexibleren, innovationsfreundlicheren und wirtschaftlich attraktiven Cloud-Landschaft in Europa bei. und optimiert langfristig digitale Geschäftsprozesse. sicher. effektiv.

