Haustiere und Steuern: So sparst du Geld

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Der 30. September ist der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt. Wer diese Frist nicht einhält, muss mit einem Verspätungszuschlag von 25,00 Euro pro Monat rechnen. Es ist daher ratsam, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Finanzielle Unterstützung für Haustierkosten: Steuerliche Möglichkeiten

In der Steuererklärung können Haustierbesitzer verschiedene Ausgaben angeben, um das Finanzamt an den Kosten zu beteiligen. Dazu gehören unter anderem die Tierhaftpflichtversicherung, Kosten für die Fell- und Krallenpflege, Tiersitter oder Hundetrainer. Auch bestimmte „haushaltsnahe Dienstleistungen“ wie das Anbringen von Katzenschutzgittern oder der Bau eines Kaninchenstalls können abgesetzt werden. Steuerzahler können somit bis zu 20 Prozent der angefallenen Kosten für Haustiere als „haushaltsnahe Dienstleistung“ geltend machen.

In der Steuererklärung können die Kosten für eine Tierhaftpflichtversicherung als Sonderausgabe angegeben werden. Dabei gibt es eine Höchstgrenze von 1.900 Euro pro Jahr für Angestellte und Beamte, sowie 2.800 Euro pro Jahr für Selbstständige und Freiberufler. Dies ermöglicht es, einen Teil der Ausgaben für die Versicherung des tierischen Mitbewohners steuerlich abzusetzen und somit finanziell entlastet zu werden. Es ist wichtig, dass die Versicherung als private Versicherung eingestuft wird.

Die Kosten für die Fell- und Krallenpflege deines Haustieres können in der Steuererklärung als „haushaltsnahe Dienstleistung“ geltend gemacht werden, wenn der Beauty-Salon zu dir nach Hause kommt. Dies bedeutet, dass du einen professionellen mobilen Groomer engagierst, der sich um das Styling und die Pflege des Fells und der Krallen deines Tieres kümmert. Diese Ausgaben können dann bei der Berechnung deiner Steuern berücksichtigt werden.

Wenn du einen professionellen Tiersitter engagierst, der während deines Urlaubs für dein Haustier sorgt, kannst du diese Ausgaben als „haushaltsnahe Dienstleistung“ in deiner Steuererklärung angeben. Beachte jedoch, dass die Kosten für eine Tierpension, Material oder Futter nicht absetzbar sind.

In der Steuererklärung können die Ausgaben für Erziehungsmaßnahmen durch einen Hundetrainer angegeben werden. Dabei ist es wichtig, dass das Training in den eigenen vier Wänden oder im eigenen Garten stattfindet. Diese Kosten können als „haushaltsnahe Dienstleistung“ geltend gemacht werden.

Eine weitere Möglichkeit, das Finanzamt an den Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen zu beteiligen, besteht darin, Arbeitskosten, Arbeitslohn und Maschinenkosten für die Anlage eines Gartenteichs in der Steuererklärung anzugeben. Dabei können 20 Prozent der angefallenen Kosten, jedoch maximal 1.200 Euro, geltend gemacht werden. Diese Regelung ermöglicht es Steuerzahlern, die Aufwendungen für die Gestaltung eines Gartenteichs mit Goldfischen steuerlich abzusetzen und somit finanzielle Vorteile zu erzielen.

Das Finanzamt erkennt die Kosten für das Anbringen eines Katzenschutzgitters am Balkon oder einer Katzenklappe an der Haustür als absetzbar an. Ebenso können die Kosten für den Bau eines Kaninchenstalls oder einer Vogel-Voliere in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz und der artgerechten Haltung der Tiere und werden daher als „haushaltsnahe Dienstleistung“ betrachtet.

Steuerzahler haben die Möglichkeit, 20 Prozent der Kosten für Haustiere in ihrer Steuererklärung als „haushaltsnahe Dienstleistung“ anzugeben. Dabei können sie bis zu 4.000 Euro pro Jahr geltend machen. Diese Regelung ermöglicht es Haustierbesitzern, finanzielle Unterstützung durch das Finanzamt zu erhalten und ihre Ausgaben für die Versorgung ihrer tierischen Mitbewohner zu reduzieren.

Um Kosten für Haustiere in der Steuererklärung geltend zu machen, ist es wichtig, dass das Finanzamt nur Rechnungen von angemeldeten Dienstleistern oder Handwerksbetrieben anerkennt. Ausgaben, die an Nachbarn oder Freunde gezahlt werden, werden nicht anerkannt. Des Weiteren sollten die Rechnungen immer per Überweisung beglichen werden, um einen Nachweis für die getätigten Zahlungen zu haben.

Bei gewerblicher oder beruflicher Tierhaltung können sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Tierhaltung entstehen, als betriebliche Ausgaben in der Steuererklärung angegeben werden. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für Pflege, Tierarztbesuche, Futter, Hundesteuer, Leine und Versicherungen. Diese Möglichkeit steht sowohl Gewerbetreibenden als auch angestellten Arbeitnehmern offen, die beruflich genutzte Tiere, wie etwa Schul- oder Therapiehunde, halten.

Auch Kosten für die regelmäßige Pflege, Tierarztbesuche, Futterausgaben und die Hundesteuer können in der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden. Dies gilt nicht nur für Gewerbetreibende, sondern auch für angestellte Arbeitnehmer, die beruflich genutzte Tiere, wie Schul- oder Therapiehunde, haben. Dabei können sowohl die direkten Ausgaben für das Tier als auch die Kosten für Versicherungen und Leinen berücksichtigt werden.

Das Einbeziehen der Haustierkosten in die Steuererklärung ermöglicht es Tierbesitzern, finanzielle Unterstützung vom Finanzamt zu erhalten. Durch die Berücksichtigung von Ausgaben wie Tierhaftpflichtversicherung, Fell- und Krallenpflege, Tiersitter oder Hundetrainer können Steuerzahler einen Teil der Kosten als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ geltend machen. Bei Fragen und Unsicherheiten können Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe-Vereine wertvolle Hilfe und Beratung bieten.

Durch die Inanspruchnahme eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfe-Vereins verlängert sich die Abgabefrist für die Steuererklärung bis zum 31. Juli 2024. Zudem können die Kosten für diesen Service als „Werbungskosten“ oder „Betriebsausgaben“ in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

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