Abschaffung der EEG-Umlage: Wärmepumpen-Strom profitiert massiv von EEG-Novelle

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Bis 2030 benötigt Deutschland fünf bis sechs Millionen Wärmepumpen. Die jetzt angekündigte EEG-Novelle könnte ihr Übriges dazu tun. Damit dürften die Ausbauziele sehr viel früher erreicht werden.

Die Abschaffung der EEG-Umlage wurde von Bundesregierung beschlossen

Oft wurden Versprechungen nicht eingehalten. Mit der Abschaffung der EEG-Umlage hat die Ampelkoalition jedoch nun zu ihrem einstigen Versprechen Stellung bezogen. Die notwendigen Schritte, mit der die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 abgeschafft werden soll, wurden jetzt eingeleitet. Damit wird Strom für nicht privilegierte Kunden billiger: um 3,723 Cent pro Kilowattstunde. Für Endverwender liegt die Ersparnis sogar bei 4,43 Cent pro kWh. Bei einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh im Haushalt macht das bis zu 90 Euro aus. Man erwartet, dass die Entlastung für die Kunden bereits sehr kurzfristig greift. Die Strompreissenkung für die Monate Juli bis Dezember 2022 soll für Letztverbraucher sogar per Gesetz abgesichert werden. Von der Bundesregierung liegt bereits der Gesetzesentwurf vor. Wenn Energie für Verbraucher günstiger werden soll, kann dies nur durch die EEG-Novelle geschehen.

Wie viel spart ein Haushalt durch die Abschaffung der EEG‑Umlage?
Jahresverbrauch Einsparung pro Jahr
für privilegierte Kunden
Einsparung pro Jahr
für Endverwender
Einsparung für einen 1-Personen-Haushalt
1.250 kWh 46,54 Euro 55,38 Euro
1.500 kWh 55,85 Euro 66,45 Euro
1.750 kWh 65,15 Euro 77,53 Euro
2.000 kWh 74,46 Euro 88,60 Euro
2.250 kWh 83,77 Euro 99,68 Euro
Einsparung für einen 2-Personen-Haushalt
2.500 kWh 93,08 Euro 110,75 Euro
2.750 kWh 102,38 Euro 121,83 Euro
3.000 kWh 111,69 Euro 132,90 Euro
3.250 kWh 121,00 Euro 143,98 Euro
3.500 kWh 130,31 Euro 155,05 Euro
Einsparung für einen 3-Personen-Haushalt (Familie)
3.750 kWh 139,61 Euro 166,13 Euro
4.000 kWh 148,92 Euro 177,20 Euro
4.250 kWh 158,23 Euro 188,28 Euro
4.500 kWh 167,54 Euro 199,35 Euro
4.750 kWh 176,84 Euro 210,43 Euro
5.000 kWh 186,15 Euro 221,50 Euro

Verbrauchern macht der Strommarkt derzeit Angst

Verbraucher werden sich mit dauerhaft höheren Kosten für Energie abfinden müssen, wenn der Strompreis das bisherige Niveau weiter hält oder sogar noch weiter ansteigt. Die hohen Strompreise werden die Verbraucher akzeptieren müssen, da Versorger die gestiegenen Bezugspreise einfach durchreichen.

Bis zum Jahr 2035 sollen in Deutschland weitgehend erneuerbare Energiequellen den Strombedarf decken. Erst mit der EEG-Novelle wird künftig die Deckung des Strombedarfs durch erneuerbare Energiequellen möglich werden. Gemäß dem EEG 2021 ist bis 2030 für die erneuerbaren Energiequellen nur ein Anteil von 65% am Bruttostromverbrauch vorgesehen. Eine Stromerzeugung, die völlig frei von Treibhausgasen ist, muss erst in 2050 vorhanden sein. Nun aber ist das Jahr 2035 für das Erreichen der klimaneutralen Stromerzeugung für Deutschland, die USA und für Großbritannien gesetzt.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Strom aus Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Strom aus Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Wichtige Inhalte der EEG-Novelle

Mit der EEG 2023 werden bis zum Jahr 2035 nur noch erneuerbare Energien die Stromversorgung Deutschlands abbilden. Und erneuerbare Energien sollen bis 2030 immerhin 80% des Bruttostrombedarfs liefern. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Ausschreibemengen und Ausbaupfade für Solaranlagen und Windenergieanlagen erhöht werden. Umlagen für Direktbelieferungen und Eigenverbräuche werden ebenso gestoppt wie die EEG-Förderung.

Das öffentliche Interesse weitet sich seit der EEG-Novelle nun auch auf die Nutzung der erneuerbaren Energien aus, wie auch die öffentliche Sicherheit nun davon betroffen ist. Mit gesonderten Gesetzgebungsverfahren sollen Hemmnisse im Ausbau der Windenergie zu Lande aus dem Weg geräumt werden. Bürgerenergiegesellschaften, die Wind- und Solarprojekte umsetzen wollen, müssen sich nicht mehr an Ausschreibungen beteiligen. Damit möchte man bürokratische Hindernisse beseitigen.

Eine Förderung soll gerade auch die Biomasse erfahren. Der Schwerpunkt wird hier auf Spitzenlastkraftwerke gelegt. So soll Bioenergie gezielt eingesetzt werden, um einen größeren Beitrag als bisher zur Stromversorgung zu leisten.

Werden erneuerbare Energien mit einer wasserstoffbasierten Stromspeicherung kombiniert, ist nun eine Förderung möglich. Damit soll eine Erprobung der Speicherung von Energie in Wasserstoff in Kombination mit der Rückverstromung möglich werden. Der Erlass der Verordnung soll noch in 2022 erfolgen.

Die bisherige „Besondere Ausgleichsregelung“, die jetzt nur noch für die Offshore-Netzumlage sowie für die KWKG-Umlage benötigt wird, soll an die neuen Vorgaben zu den Beihilfeleitlinien für Klima, Umwelt und Energie angepasst werden. So wird sie fließend in das Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) übergehen.

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