VPV Versicherung lehnt Berufsunfähigkeitsrente ab – Klage eingereicht

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Unser Mandant hat einen Antrag auf monatliche Berufsunfähigkeitsrente gestellt, um sich finanziell abzusichern. Er ist nicht mehr in der Lage, seinen Beruf auszuüben und benötigt daher Unterstützung. Mit dem Antrag hofft er, seine krankheitsbedingten Einschränkungen nachweisen zu können und somit Anspruch auf die Rente zu erhalten.

Diskrepanzen im gerichtlichen Gutachten zur Berufsunfähigkeitsversicherung

VPV Versicherung lehnt Berufsunfähigkeitsrente trotz Hinweisen ab

Klage eingereicht nach Ablehnung des Anspruchs durch VPV Versicherung

VPV Versicherung lehnt Antrag auf monatliche Berufsunfähigkeitsrente ab

VPV Versicherung leistet finanzielle Unterstützung bei Berufsunfähigkeit

Die VPV Versicherung bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung an, die als finanzielle Absicherung in schwierigen Lebenssituationen dient. Unser Mandant hat von dieser Versicherung Gebrauch gemacht und einen Antrag auf monatliche Berufsunfähigkeitsrente gestellt.

Die VPV Versicherung hat ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, um die Existenz der Erkrankung sowie den Grad der krankheitsbedingten Einschränkungen zu überprüfen. Das Gutachten sollte Aufschluss darüber geben, ob der Antragsteller tatsächlich berufsunfähig ist. Es wird interessant sein zu sehen, welche Ergebnisse dieses Gutachten liefert und ob es die Ansicht des Mandanten und die bisherigen Untersuchungen bestätigt oder widerlegt.

Das neurologisch-psychiatrische Gutachten wurde von Dr. med. Robert Karwasz in Castrop-Rauxel erstellt. In dem Gutachten wurde festgestellt, dass der Mandant in der Lage ist, seine beruflichen Teiltätigkeiten noch bis zu 7 Stunden täglich auszuführen. Trotz dieser Feststellung hat unser Mandant beschlossen, sich nicht von dem Gutachten abschrecken zu lassen und hat Klage eingereicht, um seine Ansprüche auf monatliche Berufsunfähigkeitsrente durchzusetzen.

Aufgrund der Ablehnung des Anspruchs durch die VPV Versicherung haben wir im Namen unseres Mandanten rechtliche Schritte eingeleitet und eine Klage vor Gericht eingereicht. Parallel dazu haben wir den Antrag gestellt, ein gerichtliches Sachverständigengutachten einzuholen. Dadurch möchten wir sicherstellen, dass die medizinischen Aspekte der Erkrankung unseres Mandanten objektiv und unabhängig bewertet werden, um seine Ansprüche zu unterstützen.

Das gerichtliche Gutachten weist im Vergleich zu den vorliegenden Untersuchungen und dem Gutachten von Herrn Dr. med. Robert Karwasz interessante Diskrepanzen auf. Während Herr Karwasz keine Einschränkung des Visus oder einen sensiblen Querschnitt feststellen konnte, wurden im gerichtlichen Gutachten das Uhthoff-Phänomen und das Fatigue-Syndrom nicht berücksichtigt. Diese Abweichungen werfen Fragen auf und zeigen, dass unterschiedliche medizinische Meinungen vorliegen.

Bei der Begutachtung von Herrn Karwasz wurden Anzeichen einer verminderten Leistungsbereitschaft und Anstrengungsfähigkeit festgestellt, welche in der neuropsychologischen Untersuchung während der teilstationären Rehabilitation nicht nachgewiesen werden konnten. Im Gegensatz dazu wurde während der Rehabilitation eine klare und chronische Diagnose des Fatigue-Syndroms gestellt. Diese Diskrepanzen zwischen den Gutachten werfen Fragen auf und zeigen die Notwendigkeit eines weiteren Sachverständigengutachtens, um die krankheitsbedingten Einschränkungen unseres Mandanten ausreichend zu belegen.

Obwohl es Diskrepanzen zwischen den verschiedenen Gutachten gibt, hat die VPV Versicherung den Anspruch unseres Mandanten abgelehnt. Es ist wichtig, sich nicht entmutigen zu lassen, wenn der Berufsunfähigkeitsversicherer ein Gutachten einholt und sich darauf beruft, um den Anspruch abzulehnen. Es ist ratsam, sich juristische Unterstützung zu suchen und möglicherweise ein gerichtliches Sachverständigengutachten erstellen zu lassen, um die eigenen Ansprüche zu untermauern und eine gerechte finanzielle Absicherung zu erhalten.

Unser Team von engagierten Rechtsanwälten steht Ihnen zur Seite und setzt sich vehement für Ihre Rechte ein. Wir sind fest davon überzeugt, dass Ihnen die finanzielle Unterstützung zusteht, wenn Sie aufgrund von Berufsunfähigkeit in Schwierigkeiten geraten sind. Sollten Sie Zweifel haben, zögern Sie nicht, eine Klage einzureichen und ein gerichtliches Sachverständigengutachten erstellen zu lassen. Dieses Gutachten wird dabei helfen, Ihre Ansprüche auf eine fundierte und objektive Weise zu untermauern.

Die VPV Versicherung ist bekannt für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen finanziell absichert. In diesem konkreten Fall scheint das Gutachten der VPV Versicherung jedoch nicht alle relevanten Aspekte der Berufsunfähigkeit des Mandanten berücksichtigt zu haben. Um sicherzustellen, dass der Mandant die finanzielle Absicherung erhält, die ihm zusteht, empfehlen wir eine fundierte juristische Unterstützung, um die Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

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