EEG-Novelle 2022 fördert die Wärmepumpe

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Die Verlagerung der EEG-Umlage in den Bundeshaushalt fand beim Bundesverband Wärmepumpe Zustimmung. In Zukunft sollen so massiv Kosten eingespart werden.

Vor allem Verbraucher werden von der EEG-Novelle 2022 profitieren

Die EEG-Novelle ist ein Geschenk der Ampelkoalition an den Verbraucher aus dem Februar zur Kostenentlastung. Es soll die hohen Energiepreise auffangen und als Maßnahme zur Strompreissenkung fungieren. Gleichzeitig wird damit der Strom aus Wärmepumpen attraktiver. Die eigenen Zukunft schätzte nun die Wärmepumpenbranche. Bis 2030 könnten rund sechs Millionen Wärmepumpen einen Rollout erfahren.

Der Bundeshaushalt wird ab dem 1. Juli 2022 die EEG-Umlage beheimaten. So will es der Beschluss der Bundesregierung. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Vergünstigung auch wirklich bei den Verbrauchern ankommt. Um das zu gewährleisten, sollen die Versorger per Gesetz dazu verpflichtet werden, die selbst erfahrene Absenkung auch an die Verbraucher weiterzugeben.

Bundesverband Wärmepumpe steht der EEG-Novelle 2022 positiv gegenüber

Schon lange hatte der Bundesverband Wärmepumpe auf die Bundesregierung eingewirkt und versucht, eine Vergünstigung für Strom zu erreichen. Die Nutzung der Wärmepumpen sollte damit deutlich unterstrichen werden. Die Sicherheit in der Versorgung kann nicht immer gewährleistet werden, was sich vor allem auf die Beheizung bezieht. Für Haushalte gilt es, unabhängiger zu werden. Dies wiederum ermöglicht gerade eine Wärmepumpe. Damit rückt Deutschland seinen Klimazielen näher, da der Verbrauch an Heizöl und Erdgas vermindert wird.

Für eine spontane Umstellung der Heizung fehlt jedoch vielen Hauseigentümern die Bereitschaft. Dem geht eine Prüfung vor allem der künftigen Betriebskosten voraus. Für einen kostensenkenden Betrieb einer Wärmepumpe liegen diese jedoch zu hoch. Der Betrieb einer Wärmepumpe wird nun durch die EEG-Novelle attraktiv. Das Verhältnis von Steuern zu Umlagen und Entgelten ist dabei wichtig. Und eine Gegenüberstellung der Situation bei Wärmepumpe und bei fossilen Brennstoffen. Besitzer einer Immobilie betrachten primär die Investition in die Wärmepumpe. Direkt gefolgt aber auch von den Gedanken zur Wertsicherung des Gebäudes.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Energiearmut bekämpfen: Verband fordert zusätzliche Entlastung der Verbraucher

‚Werden Verbraucher als Stromkunden durch die EEG-Novelle mehr Geld in der Tasche haben?‘ formulieren Kritiker. Wie sich die Abschaffung der EEG-Umlage auf das Verhältnis der Kosten zwischen Heizöl, Erdgas und Strom auswirken wird, wird auch weiterhin offen bleiben. Umso mehr fordert man eine Prüfung weiterer Strompreiskomponenten auf Korrekturmöglichkeiten. Gerade bei der Strom- und Umsatzsteuer sieht der Wärmepumpenverband Handlungsbedarf, ebenso bei Umlagen und Netzentgelten. Die Stromsteuer würde man gerne auf den vom Gesetz her zulässigen Minimalbetrag reduzieren.

Schnelle Entlastung verspricht die Senkung der Mehrwertsteuer

Mit der Senkung der Mehrwertsteuer kann eine zeitnahe Entlastung der Bürger bewirkt werden. Die Reduzierung der Emissionen darf dabei jedoch nicht in den Hintergrund gedrängt werden. Die Senkung der Mehrwertsteuer dient jedoch auch als Mittel gegen die erwartete Energiearmut.

Reduzierte Netzentgelte sollten für steuerbare Verbraucher gelten, wie es Wärmepumpen sind. Und weil so die Balance zwischen Einspeisung und Verbrauch bei erneuerbaren Energien erhalten bleibt. Dafür sorgt der Vergütungsanreiz. Inwieweit die geforderten Entlastungen wirklich umgesetzt werden können, steht noch in den Sternen. Die Einhaltung der 1,5 °C-Richtlinie gibt aktuell die Prioritäten vor, die aus der Zusammenarbeit zwischen Deutschland, den USA und Großbritannien erwachsen. Ein weiterer Beschluss legt bereits die kurz- und mittelfristigen Ziele fest: bis 2035 wird 100% des Strombedarfs aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt. Bis 2030 sollen es bereits 80% sein. Noch nicht festgelegt ist die Umsetzung der ambitionierten Pläne.

Seit Jahren steigen die Energiepreise in Europa. Das belastet vor allem Haushalte mit geringem Einkommen, denn die können häufig ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. In Deutschland etwa haben sich die Ausgaben für Strom im Zeitraum von 2000-2015 etwa verdoppelt. Die Gaspreise sind seit 2000 um ca. 80 Prozent gestiegen. Der Preis für Haushaltsstrom liegt in Deutschland knapp 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt.

Energie aber ist ein unverzichtbares Gut. Die Verbraucher_innen haben nicht die Wahl, auf die Versorgung mit Strom, Gas und Heizöl zu verzichten. Ein genereller Marktaustritt wie bei anderen Konsumgütern ist also nicht möglich. Einkommensschwache oder verschuldete Haushalte setzt das in besonderem Maße unter Druck. Obwohl aber Energie ein Basisgut darstellt, wird säumigen Kund_innen nicht selten der Strom- oder Gashahn abgedreht. So ist in Deutschland im Jahr 2014 bei etwa 350.000 Haushalten der Strom abgestellt worden.

Was genau Energiearmut ist, dafür gibt es in Deutschland und Europa allerdings keine einheitliche Definition. Wer genau betroffen ist, welche Auswirkungen Energiearmut hat und welche Lösungsansätze greifen, ist bislang unklar. Klar scheint zu sein, dass mögliche Lösungsansätze thematisch an der Schnittstelle von Energiepolitik, Sozialpolitik und Verbraucherpolitik angesiedelt sind. Die Ursache für Energiearmut liegt nicht allein bei steigenden Energiepreisen. Unter anderem spielen auch sinkende Einkommen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, kleine Renten, geringe Sozialleistungen und steigende Mieten eine Rolle, aber auch die geringen Energiestandards im Wohnungsbestand.

Von Seiten der Bundesregierung und auch auf europäischer Ebene wird zwar immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Verbraucher_innen vor Energiearmut zu schützen ? etwa im Koalitionsvertrag der Bundesregierung oder im Rahmen der Strategie zur Schaffung einer Europäischen Energieunion. Die Mitgliedstaaten der EU haben aber bislang keine einheitliche Strategie zur Lösung des Problems entwickelt.

Die vorliegende Studie gibt einen Überblick über das Thema Energiearmut und stellt die politischen Lösungsansätze verschiedener EU-Mitgliedstaaten dar. Die Analyse der Erfahrungen in den einzelnen Ländern dient als Grundlage für Vorschläge, wie dem Problem der Energiearmut auch hier in Deutschland besser begegnet werden kann.

Energiearmut: ein Tabuthema in Deutschland

Im Jahr 2014 wurde bei etwa 350.000 Haushalten in Deutschland der Strom abgestellt. Gerade einkommensschwache rund verschuldete Haushalte treffen die steigenden Energiepreise besonders hart. Viele können ihre Energierechnungen nicht mehr bezahlen. Der Strompreis hat sich in Deutschland zwischen 2000 und 2015 verdoppelt. Der Preis für Gas stieg seit dem Jahr 2000 um 80 Prozent. Mit dem Preis für Haushaltsstrom liegt Deutschland um 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt. Energie ist ein Basisgut – dennoch wird säumigen Kunden oft der Strom- oder Gashahn zugedreht.

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