Steuergestaltung: Regeln für Investitionsabzugsbeträge beachten

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Um sich vor hohen Strafzinsen zu schützen, sollten Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler, die in den Jahren 2017 bis 2020 Investitionsabzugsbeträge gebildet haben, jetzt aktiv werden. Durch die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags können Unternehmerinnen und Unternehmer kleiner und mittelständischer Betriebe bereits vor der tatsächlichen Investition bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Kosten steuermindernd geltend machen. Dies ermöglicht es ihnen, die eingesparten Steuern beispielsweise für die Finanzierung der geplanten Anschaffungen zu nutzen.

IAB im Jahr der Anschaffung steuerneutral

Der IAB kann nur unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden. Eine dieser Voraussetzungen ist eine einheitliche Gewinngrenze von 200.000 Euro. Zudem müssen die entsprechenden Wirtschaftsgüter, für die der IAB beantragt wird, mindestens in zwei aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren im Betrieb genutzt werden. Dies bedeutet, dass sowohl im Jahr der Anschaffung als auch bis zum Ende des ersten Folgejahres eine betriebliche Nutzung vorliegen muss.

Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht es Unternehmen, bereits im Jahr der Anschaffung einen Teil der voraussichtlichen Investitionskosten geltend zu machen. Dabei wird der Betrag dem Gewinn wieder hinzugerechnet, jedoch in Verbindung mit einer Minderung der Anschaffungskosten. Dies führt zu einem steuerneutralen Vorgang, der es den Unternehmen ermöglicht, ihre Liquidität zu verbessern und beispielsweise Kredite für die Investition aufzunehmen.

Die Auflösung des Investitionsbetrags muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Das bedeutet, dass Unternehmen geplante Anschaffungen, für die sie den Investitionsabzugsbetrag genutzt haben, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt durchführen müssen. Andernfalls wird der Abzug rückgängig gemacht und es drohen hohe Strafzinsen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass der IAB tatsächlich zur Förderung von Investitionen verwendet wird.

Für Personen, die in den Jahren 2017 bis 2020 Investitionsabzugsbeträge gebildet haben, ist der 31. Dezember 2023 von großer Bedeutung. Bis zu diesem Datum müssen die geplanten Investitionen abgeschlossen sein, um hohe Strafzinsen zu vermeiden. Diese Regelung betrifft vor allem Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler kleiner und mittelständischer Betriebe, die durch die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags ihre Liquidität gesteigert haben.

Neben dem Investitionsabzugsbetrag können kleine und mittlere Betriebe auch Sonderabschreibungen für bewegliche Güter des Anlagevermögens in Anspruch nehmen. Hierbei müssen die Güter betrieblich genutzt werden. Durch die Sonderabschreibungen können Unternehmen bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten in den ersten fünf Jahren zusätzlich abschreiben.

Im Rahmen der Sonderabschreibung können Unternehmen in den ersten fünf Jahren nach Anschaffung insgesamt bis zu 20 Prozent der Kosten gesondert abschreiben. Es empfiehlt sich, die Verteilung der Abschreibung auf die Jahre anhand des erwarteten Gewinns zu planen.

Das Wachstumschancengesetz sieht in seinem aktuellen Regierungsentwurf vor, dass Unternehmen in Zukunft von erweiterten Möglichkeiten der Sonderabschreibung profitieren können. Statt der bisherigen Regelungen wird es möglich sein, bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten von beweglichen Gütern des Anlagevermögens als Sonderabschreibung geltend zu machen. Diese Maßnahme soll insbesondere kleinen und mittleren Betrieben helfen, Investitionen zu tätigen und somit ihr Wachstum zu fördern.

Damit Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler, die Investitionsabzugsbeträge gebildet haben, keine Strafzinsen zahlen müssen, sollten sie die Fristen für ihre geplanten Investitionen einhalten. Es ist auch ratsam, zu prüfen, ob sie weitere Sonderabschreibungen in diesem Jahr nutzen können, um ihre steuerlichen Vorteile zu maximieren.

In Anbetracht der steuerlichen Regelungen und Fristen ist es ratsam, eine individuelle Beratung mit einem Steuerberater in Anspruch zu nehmen. Durch die Festlegung der vorteilhaftesten Verteilung der Steuervorteile können Unternehmen ihre Liquidität verbessern und die Finanzierung ihrer Investitionen gewährleisten.

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