Insolvenzgericht Münster wegen Verfahrensverschleppung verklagt

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Das Amtsgericht Münster steht im Fokus einer eskalierenden Auseinandersetzung, da es erstmals seit der Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 von Gläubigern und dem Insolvenzverwalter des Küchenherstellers alma wegen Verfahrensverschleppung verklagt wird. Die Beteiligten werfen einem Rechtspfleger Amtsmissbrauch vor und fordern Schadensersatz. Diese rechtliche Auseinandersetzung hat große Bedeutung, da sie möglicherweise Auswirkungen auf die Praxis von Insolvenzgerichten haben könnte.

Gläubigerausschuss beauftragt Insolvenzverwalter zur Verfahrensverschleppungsklage gegen Rechtspfleger

Der Gläubigerausschuss hat im November 2023 einstimmig beschlossen, den Insolvenzverwalter damit zu beauftragen, den Rechtspfleger wegen Verfahrensverschleppung zur Rechenschaft zu ziehen. Seit Dezember 2023 läuft der Prozess vor dem Landgericht Münster. Sowohl Mitglieder des Gläubigerausschusses als auch der Insolvenzverwalter haben zusätzlich einen Befangenheitsantrag gegen den Rechtspfleger beim Amtsgericht Münster eingereicht.

Der Insolvenzverwalter Stellmach gibt an, dass das Insolvenzverfahren seit Ende 2013 abgeschlossen sein könnte, aber die Schlussrechnung von 2017 noch nicht bearbeitet wurde. Dies hat zu einer erheblichen Verzögerung der erfolgreichen Sanierung geführt, was von dem Sprecher des Gläubigerausschusses als Angriff auf die Rechte der Gläubiger und ihre Autonomie interpretiert wird.

Heinrich Fritz Stellmach, Insolvenzverwalter bei alma-Küchen, konnte innerhalb weniger Monate eine übertragende Sanierung durchführen und somit 160 Arbeitsplätze sowie 14 Verkaufshäuser erhalten. Das Verfahren zur Verwertung des Vermögens sollte eigentlich schon Ende 2013 abgeschlossen sein. Allerdings hat der Rechtspfleger ohne ersichtlichen Grund Kassenprüfungsberichte einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgelehnt. Trotz wiederholter Aufforderungen wurde die Schlussrechnung mit einer Insolvenzquote von 25 Prozent bis heute nicht bearbeitet.

Der Rechtspfleger am Landgericht Münster steht seit Jahren im Fokus der Beschwerdekammer aufgrund seines Verhaltens. Kritisiert wird, dass er sich einen eigenen Rechtsbereich geschaffen hat und anstatt geltendes Recht anzuwenden, eigenmächtig handelt.

Aufgrund der vorliegenden Situation hat sich Rechtsanwalt Dr. Robert Sieren dazu entschlossen, eine Sammelklage gegen das Land Nordrhein-Westfalen und den Rechtspfleger einzuleiten. Ein Gutachten von Professor Dr. Stefan Smid bestätigt die Vorwürfe der Befangenheit gegenüber dem Rechtspfleger. Professor Dr. Hans Haarmeyer, ein angesehener Experte im Insolvenzbereich, bezeichnet das Verhalten des Rechtspflegers als rechtswidrig und schädlich für das Ansehen der Justiz.

Trotz jahrelanger Untätigkeit hat der Rechtspfleger endlich einen Sachverständigen beauftragt, um mögliche Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter zu prüfen. Der Insolvenzverwalter hofft nun auf eine schnelle Entscheidung des Gerichts, um das Verfahren endlich abschließen zu können. Der Sprecher des Gläubigerausschusses warnt jedoch vor weiteren Verzögerungen, falls der abgelehnte Rechtspfleger weiterhin tätig sein darf. Dies würde zu einem beispiellosen Debakel für alle Gläubiger führen.

Der aktuelle Fall am Amtsgericht Münster erregt große öffentliche Aufmerksamkeit. Die eskalierende Auseinandersetzung im Insolvenzverfahren zeigt deutlich die Probleme der Verfahrensverschleppung durch Schuldner auf. Die Klagen der Gläubiger und des Insolvenzverwalters werfen wichtige Fragen zur Rechtmäßigkeit des Handelns des Rechtspflegers auf. Die Entscheidung des Gerichts wird wegweisend für den Umgang mit ähnlichen Fällen sein und das Vertrauen in die Justiz nachhaltig beeinflussen. Es bleibt abzuwarten, ob das Verfahren endlich zu einem gerechten Abschluss kommen wird.

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