Regelaltersrente ohne Abschläge: Neue Möglichkeiten im Oktober

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Das Jahr 2023 brachte bereits viele Veränderungen für die Rentenversicherung mit sich. Eine positive Entwicklung ist die spürbare Erhöhung der Renten für Rentnerinnen und Rentner. Im Oktober stehen zudem weitere Änderungen an, die relevant sind. Um welche es sich handelt, erfährst du in den nachfolgenden Informationen.

Neue Regelungen für Rentner im Oktober

Rentnerinnen und Rentner, die im November 1957 geboren wurden, können im Oktober 2023 mit 65 Jahren und 11 Monaten ohne Abschläge die Regelaltersrente in Anspruch nehmen.

Für Personen, die im August 1959 geboren wurden und mindestens 45 Versicherungsjahre haben, besteht die Möglichkeit, ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen. Der Renteneintritt ist dann mit 64 Jahren und 2 Monaten möglich. Es ist wichtig zu beachten, dass die Rentenanträge aktiv selbst gestellt werden müssen, da die Rente nicht automatisch gewährt wird.

Wichtige Frist für Rentner im Oktober

Im Oktober gibt es eine wichtige Frist für Rentnerinnen und Rentner: Die Steuererklärung für das Jahr 2022 muss bis zum 2. Oktober 2023 abgegeben werden. Ursprünglich war der Abgabetermin im Juli, wurde jedoch um zwei Monate verlängert.

Aufgrund des Wochenendes ist der Montag, der 02.10.2023, der letzte Tag zur Abgabe der Steuererklärung 2022. Um mögliche Strafen zu vermeiden, sollte die Erklärung fristgerecht eingereicht werden.

Antrag für Heizkostenzuschuss bis 20. Oktober

Für Heizungen, die mit Holz, Öl oder anderen nicht leitungsgebundenen Brennstoffen betrieben werden, läuft Ende Oktober 2023 der Heizkostenzuschuss aus. Bis zum 20. Oktober 2023 kann ein Antrag für den Zuschuss gestellt werden.

Um finanzielle Erleichterung zu bieten, deckt die Härtefallbeihilfe 80 Prozent der Mehrkosten für den geförderten Energieträger ab. Haushalte haben die Möglichkeit, eine Entlastung von bis zu 2.000 Euro zu beantragen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Bagatellgrenze bei 100 Euro pro Haushalt liegt.

Änderungen im Antragsverfahren für Pflegebedürftigkeit ab Oktober

Im Oktober 2023 wird das Antragsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit geändert. Die gesetzlichen Pflegekassen haben gesetzlich vorgegebene Fristen, innerhalb derer sie über den Antrag auf Feststellung des Pflegegrades entscheiden müssen. Sollte diese Frist überschritten werden, sind die Pflegekassen dazu verpflichtet, dem Versicherten 70 Euro pro verzögerter Woche auszuzahlen.

Falls die Pflegekasse nicht für die Verzögerung verantwortlich ist, beispielsweise bei einem ausgefallenen Begutachtungstermin aufgrund eines Krankenhausaufenthalts, entfällt die Zahlungspflicht von 70 Euro pro verzögerter Woche.

Frist für Steuererklärung 2022 endet im Oktober

Rentnerinnen und Rentner dürfen sich im Oktober 2023 über verschiedene Vorteile freuen. So ist es für bestimmte Geburtsjahrgänge nun möglich, ohne Einbußen in den Ruhestand zu gehen. Zusätzlich endet im Oktober die Frist für die Steuererklärung 2022. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss für Heizkosten zu beantragen.

Im Oktober 2023 wird das Antragsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit verbessert. Durch diese Änderung sollen die Entscheidungen schneller und genauer getroffen werden können, um den Betroffenen eine zeitnahe Unterstützung zu bieten. Rentnerinnen und Rentner profitieren somit von einem effizienteren Prozess, um ihre Pflegebedürftigkeit feststellen zu lassen.

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