Gründung GbR: Schritt für Schritt zum eigenen Unternehmen

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Schließen sich natürliche oder juristische Personen zu einem Unternehmen zusammen, kann für die Gründung GbR als Rechtsform gewählt werden. Die Gründung läuft wie folgt beschrieben ab.

Gründung GbR: Gemeinsamer Unternehmenszweck im Fokus

Dass jeder Unternehmer einen Zweck mit seiner Firma verfolgt, dürfte klar sein. Bei diesem Zweck handelt es sich in der Regel um die angestrebte Gewinnmaximierung. Wird für die Gründung GbR als Rechtsform ausgesucht, können sich natürliche oder juristische Personen zusammenschließen und dem Unternehmenszweck verfolgen. Als Grundlage dafür dient das BGB mit seinem § 705.

Es handelt sich um eine Personengesellschaft, bei der das Verhältnis der Gesellschafter zueinander direkt im Gesellschaftsvertrag festgehalten wird. Auch die Haftung ist klar: Jeder Beteiligte haftet mit seinem kompletten Vermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Für einen Gründer heißt das, dass er im schlimmsten Fall mit seinem Privatkapital für Schulden der Firma geradestehen muss.

Wichtig: Handelsunternehmen dürfen nicht als GbR agieren!

Video: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – Gründung, Haftung, Kapital einfach erklärt – Rechtsformen

Gründung GbR: Existenzgründung Schritt für Schritt erklärt

Verschiedene Gesellschafter haben sich gefunden und wollen ein gemeinsames Ziel verfolgen. Sie wollen das junge Unternehmen wirtschaftlich voranbringen und natürlich den eigenen Gewinn so hoch wie möglich gestalten. Wichtig sind mindestens zwei Gesellschafter, wobei sich auch Freiberufler zusammentun können. Ein Startkapital ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann jedoch gerade am Anfang enorme Vorteile verschaffen.

Schließlich gibt es auch in diesem Fall verschiedene Ausgaben, um das Unternehmen auf die Beine zu stellen. Je nach Branche und Tätigkeitsfeld muss in Geschäftsräume und ‑ausstattung investiert werden.

Knackpunkt Finanzen

Gerade, wenn zu Beginn Kapital zusammengeworfen wird, ist es wichtig, von Anfang an klare Verhältnisse zu schaffen und etwa die jeweiligen Anteile schriftlich festzuhalten. Auch wenn sich die Gesellschafter in unterschiedlichem Umfang in das Unternehmen einbringen, sollte geregelt werden, wie sich die Gewinnentnahmen, aber auch Haftungsansprüche genau aufteilen. Außerdem sollten die Befugnisse der einzelnen Personen festgelegt werden, denn wenn sich mehrere Gesellschafter zusammenschließen, sind bei der GbR alle gleichberechtigt stimmfähig.

Ist für die Gründung oder auch in der anschließenden Phase Fremdkapital notwendig, muss ebenfalls einiges beachtet werden. Denn gerade Selbstständige haben es bei vielen Banken schwer, einen Kredit zu erhalten. Noch schwieriger wird es, wenn zudem die Bonität etwas angekratzt ist.

Fabian Krüger, Finanzexperte auf Bonkredit erläutert, welche Rolle dabei die Schufa spielt. In einem Interview erklärte er uns die Besonderheiten der Darlehensvermittlung an Selbständige oder Gründer: „Für viele Kreditunternehmen sind Selbstständige, die in aller Regel über ein unregelmäßiges Einkommen verfügen, vor allem eins: ein Risikofaktor. Die Bank riskiert, dass der Kredit nicht pünktlich zurückbezahlt wird“, so Krüger. Dennoch gibt es auch hier spezielle Angebote, die sich explizit an diese Zielgruppe richten. Vor allem, wer ein regelmäßiges Einkommen nachweisen kann – etwa durch eine weitere Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis, hat gute Chancen auf eine Zusage.

Die folgenden Schritte zeigen auf, wie bei der Gründung einer GbR vorgegangen werden sollte:

  1. Klärung der Details

    Vorab müssen sich alle Beteiligten einig darüber sein, wer in welcher Art und Weise in der Firma beteiligt ist. Wer vertritt das Unternehmen nach außen? Soll es einen Geschäftsführer geben, der als Ansprechpartner für Kunden und Geschäftspartner dient? Wie ist mit Gewinnen und Verlusten zu verfahren? Diese und weitere Fragen müssen geklärt werden, ehe der Gesellschaftsvertrag aufgesetzt wird.

  2. Gesellschaftsvertrag aufsetzen

    Dieser Vertrag hält alle Regelungen fest, die unter den beteiligten Partnern getroffen worden sind. Hier wird bestimmt, wer die GbR vertritt. Wichtig: Solch ein Vertrag muss nicht zwingend vor dem Notar geschlossen werden, selbst ein mündlicher Vertrag per Handschlag reicht rein rechtlich gesehen aus. Da es aber immer zu Streitigkeiten kommen kann, ist ein schriftlicher Vertrag die bessere Alternative. Wer dazu einen Notar oder Anwalt aufsucht, kann auch diese Kosten wieder als Gründungskosten steuerlich geltend machen.

    In den Gesellschaftsvertrag müssen Sitz und Zweck des Unternehmens, die Namen der beteiligten Gesellschafter und die Höhe der Beteiligung eines jeden Gesellschafters aufgenommen werden. Dazu kann eine Beschränkung der Haftung integriert werden, sofern keine gleichmäßige Verteilung aller Gewinne und Verluste gewünscht ist. Nicht vergessen: Auch Regelungen bezüglich eines möglichen Wettbewerbsverbots sind wichtig! Des Weiteren sollte über die Übertragung von Geschäftsanteilen sowie über das Vorgehen beim Tod eines Gesellschafters gesprochen werden.

  3. Anmeldung der GbR

    Wer sich bei der Gründung GbR als Rechtsform aussucht, muss sein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Dafür ist das Gewerbeamt am Wohnort zuständig. Teilweise übernimmt das Finanzamt die Weiterleitung der Unterlagen bereits, sodass die jungen Unternehmen dann automatisch Post vom zuständigen Gewerbeamt bekommen. Denn: Die Gründung des Unternehmens ist meldepflichtig! Das Finanzamt hält dafür Vordrucke bereit, in denen auch der zu erwartende Gewinn geschätzt werden muss. Außerdem wird dort die Art und Weise der Gewinnermittlung erklärt. Eine GbR kann den Gewinn über die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, kann allerdings auch eine Bilanzierung vornehmen. Ab dem Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen ist die Bilanzierung ohnehin verpflichtend. Nach Sichtung der Unterlagen vergibt das Finanzamt eine Steuernummer, unter der die GbR nun agieren kann.

  4. Geschäftskonto eröffnen

    Nach einem Vergleich verschiedener Banken und Geschäftsbanken sollte ein Geschäftskonto eröffnet werden. Das ist nicht einfach nur nötiger Papierkram, sondern unverzichtbar, um die Geldbewegungen des Unternehmens im Blick zu behalten und zu wissen, wann welche Zahlungen vorgenommen wurden oder zu erwarten sind. Empfehlenswert ist es, ein Onlinekonto einzurichten, die entsprechenden Anbietern haben in der Regel gute Konditionen für Geschäftskunden.

  5. Marketingaspekte berücksichtigen

    Parallel zu den juristischen Vorgaben und den formalen Angelegenheiten sollte die junge GbR bereits diverse andere Dinge erledigen. Das Unternehmen braucht ein Logo, die Geschäftsführer sollten Visitenkarten drucken lassen. Außerdem ist die eigene Website einzurichten, darüber hinaus ist Briefpapier wichtig.Auch wenn viele Gründer diese Punkte als weniger wichtig erachten, sind sie doch direkt nach der Existenzgründung von Bedeutung. Wer auf dem Markt erfolgreich sein will, muss sich als gestandenes Unternehmen präsentieren und darf seinen Kunden und Geschäftspartnern nicht mit der Ausrede kommen, dass „momentan alles im Druck“ ist. Vertrauenswürdigkeit wird über derlei scheinbar unwichtige Details suggeriert!

Um bei der Gründung GbR als Rechtsform zu nutzen, sind keine Vorkenntnisse oder besondere Fähigkeiten der Beteiligten nötig.

Um bei der Gründung GbR als Rechtsform zu nutzen, sind keine Vorkenntnisse oder besondere Fähigkeiten der Beteiligten nötig.(#01)

 

Gründung GbR: Vorteile der Unternehmensform

Um bei der Gründung GbR als Rechtsform zu nutzen, sind keine Vorkenntnisse oder besondere Fähigkeiten der Beteiligten nötig. Es braucht auch keinen großen Aufwand, um das Unternehmen zu gründen. Ein Startkapital wird ebenso wenig verlangt wie ein schriftlicher Vertrag, auch das Verhältnis der Unternehmensbeteiligten untereinander ist nicht schriftlich darzulegen.

Auf den ersten Blick erscheint die GbR damit als ideale Rechtsform, die den Beteiligten sämtliche Freiheiten lässt. Richtig ist, dass sich die Gründung mit wenig Aufwand bewerkstelligen lässt. Es braucht nur einen Standardvertrag, der sogar als Vorlage im Internet herunterzuladen ist. Eine Anmeldung im Handelsregister ist ebenfalls nicht nötig. Dadurch, dass weder Anwalt noch Notar zwingend nötig sind, sind die Kosten für die Gründung gering.

Auch im Unternehmensalltag zeigt sich die GbR durchaus positiv und kann mit einem großen Vorteil überzeugen: Es besteht keine Buchführungspflicht, sofern gewisse Einkommensgrenzen eingehalten werden.

Video: GbR gründen leicht gemacht – Teil 1

Gründung GbR: Dennoch gibt es Nachteile

Bei aller Aussicht auf ein kinderleicht zu startendes Unternehmen ist dennoch ein wenig Vorsicht geboten. Denn wer bei der Gründung GbR als Rechtsform wählt, muss dennoch mit Nachteilen rechnen, die im Verhältnis zu den Vorteilen nicht weniger erheblich sind.

Zum einen ist diese Rechtsform nicht für alle Unternehmen gleichermaßen geeignet. Sie ist ideal, wenn alle Beteiligten an der Geschäftsführung teilhaben wollen und sich für die Zwecke des Unternehmens engagieren. Geht es aber darum, dass ein Investor Geld einbringen möchte, ist die GbR nicht die geeignete Rechtsform. Im Grunde geht es bei der GbR darum, dass alle gleichberechtigt sind. Jede Stimme hat das gleiche Gewicht, jeder bringt das gleiche Kapital ein und jeder wird am Verlust beteiligt bzw. muss die Haftung übernehmen.

Die Praxis zeigt aber, dass so etwas meist nur kurzzeitig funktioniert und sich die Interessen der einzelnen Beteiligten schon bald wandeln, sobald die Gewinne steigen. Dann müssen die Gesellschafter doch einen Geschäftsführer bestimmen, der dann wiederum stimmlich mehr Gewicht als die übrigen Beteiligten hat. Oder der die Gesellschaft nach außen vertritt und die anderen in den Hintergrund rücken lässt.

Ein weiterer und durchaus ernst zu nehmender Nachteil besteht in der Haftung. Diese besteht in voller Höhe, ist also nicht auf einen bestimmten Betrag gedeckelt.

  • Das wiederum bringt mit sich, dass jeder auch mit seinem Privatvermögen haftet. Kommt es zum Schadensfall, kann das den persönlichen finanziellen Ruin bedeuten.
  • Eine Haftungsbeschränkung lässt sich zwar vertraglich regeln, ist allerdings durchaus unüblich. In der Regel heißt es eher: Einer für alle, alle für einen. Mit steigenden Gewinnen und wachsenden Haftungshöhen ist dies aber nicht mehr ganz so locker zu sehen wie am Anfang der Unternehmerkarriere.

Ein Punkt, der gern vernachlässigt wird: Eine GbR besitzt ein eher geringes Ansehen und wird auf dem Markt als geringere Konkurrenz als beispielsweise eine GmbH wahrgenommen. Auch Banken sehen bei einer Gründung GbR als Rechtsform durchaus kritisch und vergeben weniger gern Kredite an solche Firmen.

Der Grund: Die persönliche Haftung der Beteiligten ist in der Regel vermögenstechnisch beschränkt und kann kaum viele Tausende Euro, die aber als Schaden entstehen können, abdecken. Auch Lieferantenverträge lassen sich aus diesem Grund oftmals schwerer abschließen oder werden nur zu ungünstigen Konditionen geschlossen.


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