Kommerz: Definition, Kommerzialisierung und was eine kommerzielle Nutzung ist

0

Einst wurde mit „Kommerz“ lediglich der Handel oder der Verkehr beschrieben. Ursprung des Wortes ist das Lateinische „commercium“ aus „cum“ und „merx“: Dies bedeutet „miteinander handeln“.

Kommerz: Definition des heute negativen Begriffs

Im Grunde ist der Begriff „Kommerz“ nichts Schlechtes, denn irgendwie musste das miteinander Handeln schließlich bezeichnet werden. Noch bis ins 20. Jahrhundert hinein war mit diesem Begriff auch nichts Negatives verbunden, wobei schon Meyers Konversationslexikon im Jahre 1888 von einem veralteten Begriff sprach. Heute allerdings wird mit dem Kommerz nur eine Verbindung zu wirtschaftlichen Interessen verstanden, bei denen ideelle Werte nicht mehr von Belang sind. Es geht darum, dass Kreativität zugunsten von Verdienst verloren geht (zum Beispiel bei Autoren, die entsprechend der Leserwünsche schreiben und keine eigenen Vorstellungen umsetzen).

Wichtig ist scheinbar nur noch, dass schnelle Gewinne eintreten, die literarische oder künstlerische Qualität der Werke ist unerheblich. Auch in anderen Bereichen als in der Literatur oder Kunst ist Kommerz negativ behaftet. Die Gewinne von Unternehmen stehen häufig genug über dem Wohl der Angestellten.


Was ist Kommerzialisierung? (Video)

Die begriffliche Nähe von Kommerzialisierung und Kommerz zeigt deren Verwandtschaft. Allerdings geht es bei der Kommerzialisierung um den Vorgang oder den Prozess an sich, bei dem wirtschaftliche Gesichtspunkte besonders relevant sind.

Sie haben einen starken Einfluss auf die weitere Tätigkeit, bei der ideelle Aspekte nicht mehr berücksichtigt werden. Persönliche, ethische und ideelle Motivationen sind nicht mehr relevant, es geht einzig um den Gewinn.

Video: Kommerz anders einfach erklärt


Das ist eine kommerzielle Nutzung

Als kommerzielle Nutzung gilt jede Verwendung von Ideen oder Produkten, die unter dem Aspekt der Erwirtschaftung von Gewinnen getätigt wird. Im Umkehrschluss heißt „nicht-kommerziell“ also, dass eine Tätigkeit oder ein Verhalten nicht auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine besondere Vergütung ausgelegt ist.

Nicht-kommerziell ist zum Beispiel der Tausch von lizenziertem Material gegen anderes Material, welches ebenfalls dem Urheberrecht oder ähnlichen Rechten unterliegt.

Dies gilt jedoch nur, solange damit keine geldwerte Vergütung verbunden ist. Sollen mit dem Tausch Gewinne erwirtschaftet werden und kommt Geld ins Spiel, handelt es sich um eine kommerzielle Nutzung.

Eine eindeutige Definition ist jedoch auch für Juristen schwierig, da sich nicht immer eine konkrete Trennung zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung durchführen lässt.

Eine kommerzielle Nutzung wird häufig bei Bildern oder Texten, die in den sozialen Medien verwendet werden, angestrebt. Hier allerdings ergeben sich oftmals Fallstricke, weil das Urheberrecht die Verwendung dieser Inhalte klar regelt. Nicht selten werden Bilder und Sprüche geteilt, Texte oder Berichte anderer Personen auf der eigenen Seite genutzt.

Damit sollen die eigene Reichweite erhöht und ein Gewinn erwirtschaftet werden. Verstöße gegen das Urheberrecht werden dabei häufig nicht zur Kenntnis genommen.

Einst wurde mit „Kommerz“ lediglich der Handel oder der Verkehr beschrieben. (Foto: AdobeStock - 612745137  ttonaorh)

Einst wurde mit „Kommerz“ lediglich der Handel oder der Verkehr beschrieben. (Foto: AdobeStock – 612745137 ttonaorh)

Kommerziell ist die Nutzung eines Bildes schon, wenn ein kleiner Werbebanner eingebettet wird, über den Einnahmen generiert werden sollen. Die Höhe der Einnahmen ist dabei unerheblich. Ebenfalls kommerziell können private Blogs sein, auch wenn sie keine Produkte bewerben.

Verwendet der Seitenbetreiber WordPress, wird dieser Begriff in der URL erwähnt. Das gilt bereits als Werbung. Fazit: Was für Facebook und andere soziale Medien genutzt wird, muss eine Freigabe zur Nutzung für kommerzielle Zwecke haben.

Lassen Sie eine Antwort hier