Erbschaftssteuer 2023: Begriffsklärung, Neuheiten und was für Kinder gilt

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Erbschaftssteuer 2023: Begriffsklärung, Neuheiten und was für Kinder gilt

Nicht nur Erben profitieren von Vermögensübertragungen bei einem Todesfall; auch der Staat beansprucht seinen Anteil durch die Erbschaftssteuer. Im Jahr 2023 betrifft dies insbesondere Kinder, die ein Erbe erhalten. Die Erbschaftssteuer ist eine Form der Besteuerung, die darauf abzielt, den Transfer von Vermögen von einer Generation zur nächsten zu regulieren und zu besteuern. Obwohl die Erbschaftssteuer je nach Land und Gesetzgebung variieren kann, ist ihr Zweck im Allgemeinen, die Umverteilung von Vermögen zu steuern und Einnahmen für den Staat zu generieren.
Insbesondere die Besteuerung von Erbschaften für Kinder kann eine komplexe und kontroverse Angelegenheit sein. Während einige argumentieren, dass Kinder ein Anrecht auf das Vermögen ihrer Eltern haben sollten, ohne dass dieses durch Steuern reduziert wird, betrachten andere die Erbschaftssteuer als gerechtfertigtes Mittel, um soziale Gleichheit zu fördern und öffentliche Ausgaben zu finanzieren. In jedem Fall ist die Erbschaftssteuer eine wichtige Einnahmequelle für Regierungen und spielt eine entscheidende Rolle in der finanziellen Planung von Familien und Erben.
Begriffsklärung: Das ist die ErbschaftssteuerDiese Änderungen sind jetzt wichtigDas gilt für Kinder bei der Erbschaftssteuer

Begriffsklärung: Das ist die Erbschaftssteuer

An der Bedeutung hat sich nichts geändert und auch die Erbschaftssteuer 2023 wird erhoben, wenn jemand einen Nachlasse empfängt. Stirbt eine Person, kann sie ihr Vermögen innerhalb der gesetzlichen Erbfolge oder an andere Personen vererben.

Auf den Nachlass fällt jedoch die Erbschaftssteuer an, die sich in ihrer Höhe nach dem Verwandtschaftsgrad sowie nach dem Wert des zu vererbenden Vermögens richtet.

Abgezogen werden die geltenden Freibeträge, die bei der Erbschaftssteuer 2023 wie folgt aussehen:

  • Ehegatten/Lebenspartner: bis 500.000 Euro
  • Kinder: bis 400.000 Euro
  • Enkelkinder: bis 200.000 Euro
  • Eltern/Großeltern: bis 100.000 Euro
  • Geschwister, Nichten/Neffen: bis 20.000 Euro
  • Weitere Personen: bis 20.000 Euro

Veränderungen erfuhr 2022 auch die Schenkungssteuer, die die Erbschaftssteuer ergänzt und eingeführt wurde, damit der Staat auch dann noch etwas vom Erbe bekommt, wenn der Erblasser dieses im Rahmen einer Schenkung zu Lebzeiten an die künftigen Erben übergibt. Die Freibeträge sind für die Schenkungssteuer ebenso gehandhabt wie für die Erbschaftssteuer.

Diese Änderungen sind jetzt wichtig
Wer eine Immobilie erbt und die Erbschaftssteuer 2023 mit der von vor einigen Jahren vergleicht, wird sicher aufmerksam werden: Die Steuer wurde deutlich angehoben.
Allerdings trifft das nicht jeden Erben, maßgeblich ist die beim Sachwertverfahren (ein Verfahren zur Bewertung der Immobilie) genutzt Wertzahl.
Diese wurde im Zuge der Anpassungen von 1,0 auf bis zu 1,4 angehoben, was eine deutliche Erhöhung der Steuern verursacht.
Wird hingegen das Vergleichsverfahren zur Immobilienbewertung angewendet, fallen die Änderungen nicht derart ins Gewicht.
Das Sachwertverfahren wird nur angewendet, wenn das Vergleichsverfahren aufgrund mangelnder Vergleichsfälle nicht möglich ist.

Video: BR24live: Warum Erben und Schenken ab 2023 teurer wird BR24

Das gilt für Kinder bei der Erbschaftssteuer

Wenn Kinder ein Erbe bekommen, muss die Erbschaftssteuer gezahlt werden. Der Freibetrag von 400.000 Euro ist auch in 2023 und nun in 2024 gültig. Reicht der Freibetrag nicht aus, kann eine Schenkung vorgenommen werden, die schrittweise durchgeführt wird. Der nicht mit Steuern belastete Betrag bleibt hier zwar gleich, doch er kann alle zehn Jahre neu eingesetzt werden. Damit sind auch umfassende Erbvermögen zu übertragen, ohne dass hohe Steuern anfallen. Wichtig dabei ist, die Schenkung so früh wie möglich zu planen und die ersten Schritte zu unternehmen, damit genügend Zeit für die Übertragung des Vermögens bleibt.

Pro Elternteil können 400.000 Euro an jedes Kind übertragen werden. Bei einem zu übertragenden Vermögen von weniger als 800.000 Euro und einem erbberechtigten Kind ist es damit möglich, das gesamte Vermögen im Rahmen einer Schenkung zu übergeben. Bei einem Wert von mehr als 800.000 Euro und mehreren Kindern, kann das Erbe entsprechend aufgeteilt werden. Zu beachten ist dabei, dass die übrigen Kinder ohnehin erbberechtigt sind und entsprechend ihres Pflichtteils berücksichtigt werden müssen.

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