Rechtliche Grenzen der GPS-Ortung von Menschen

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GPS-Tracker sind eine praktische Möglichkeit, verlorene oder verlegte Gegenstände und Haustiere wiederzufinden. Die Ortung von Menschen ist jedoch rechtlich komplex und erfordert das Einverständnis der betroffenen Person. Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Privatsphäre und dürfen nur mit ihrer Zustimmung geortet werden. Bei betagten Personen muss ebenfalls das Einverständnis vorliegen, es sei denn, sie sind nicht mehr urteilsfähig. Arbeitgeber dürfen GPS-Systeme nur zur Planung oder Kontrolle der Arbeitszeit verwenden. Eine permanente Überwachung ist verboten.

Rechtliche Komplexität bei der Ortung von Menschen

Die rechtliche Komplexität der Ortung von Menschen mittels GPS oder Bluetooth-Trackern wird durch verschiedene internationale und nationale Gesetze und Konventionen geregelt. Insbesondere die Uno Kinderrechtskonvention und das Schweizer Recht schützen das Recht auf Privatsphäre von Kindern und Jugendlichen.

Die Verwendung von GPS-Trackern zur Ortung von Kindern ist nur erlaubt, wenn die Eltern ihre Kinder darüber informieren und diese damit einverstanden sind. Einzige Ausnahme bilden Kinder, die noch nicht urteilsfähig sind, also in der Regel bis zu einem Alter von etwa 12 Jahren. In solchen Fällen ist eine Ortung ohne Einverständnis aus Sicherheitsgründen erlaubt.

Bei älteren Menschen gelten ähnliche Bestimmungen wie bei Kindern. Eine Ortung ist nur dann erlaubt, wenn die betroffene Person darüber informiert und einverstanden ist. Wenn die Person nicht mehr einwilligen kann, bewegen sich Angehörige rechtlich in einer Grauzone, wenn sie einen Tracker verwenden.

In Alters- und Pflegeinstitutionen gelten spezifische rechtliche Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um Bewohner zu überwachen und ihre Bewegungsfreiheit einzuschränken.

Einsatz von GPS-Trackern im Arbeitsumfeld

Arbeitgeber dürfen GPS-Tracker nur in bestimmten Situationen einsetzen, wie beispielsweise zur Planung der Arbeitsabläufe, zur gelegentlichen Kontrolle der Arbeitszeit oder zur Prävention von Missbrauch. Die Mitarbeiter müssen natürlich über den Einsatz dieser Technologie informiert sein.

Eine umfassende und dauerhafte Überwachung der Angestellten an ihrem Arbeitsplatz, speziell in Bezug auf ihr Verhalten, ist gesetzlich untersagt. Wenn Angestellte jedoch ein Firmenfahrzeug in ihrer Freizeit nutzen dürfen, haben sie das Recht, das GPS-System auszuschalten.

GPS-Ortung bei Tieren rechtlich zulässig

Die Ortung von Tieren mittels GPS-Trackern ist gesetzlich erlaubt, da Tiere keinen Persönlichkeitsschutz haben. Das bedeutet, dass man seine Katze oder seinen Hund mit einem solchen Tracker orten darf, um sicherzustellen, dass sie sich in einem bestimmten Bereich aufhalten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es illegal ist, einen GPS-Tracker heimlich an einem Tier anzubringen, um die Aufenthaltsorte des Besitzers zu ermitteln.

Schutz vor unerwünschtem Tracking: Bluetooth-Verbindung ausschalten

Unwissende Opfer von unerwünschtem Tracking haben oft Schwierigkeiten, zu erkennen, dass sie überwacht werden. Um sicherzustellen, dass keine Verbindung zum Smartphone hergestellt wird, empfiehlt die Kriminalpräventionsstelle, die Bluetooth-Verbindung bei Nichtgebrauch auszuschalten. Wenn Sie vermuten, dass Sie gestalkt werden, ist es ratsam, sich beraten zu lassen und sich an die Polizei zu wenden.

Wenn eine Person Opfer von Stalking wird, kann sie rechtliche Schritte einleiten, um sich zu schützen. Eine mögliche Maßnahme ist die Beantragung eines gerichtlichen Kontakt- oder Annäherungsverbots gegen die stalkende Person. Dieses Verbot verbietet der stalkenden Person jeglichen Kontakt oder Annäherungsversuch an das Opfer.

GPS-Tracker: Helfer bei der Gegenstandssuche

GPS-Tracker sind praktische Hilfsmittel, um verlorene Gegenstände wiederzufinden oder Haustiere zu orten. Bei der Ortung von Menschen müssen jedoch rechtliche Vorgaben beachtet werden, insbesondere die Einwilligung der betroffenen Person. Für Kinder und Jugendliche sowie betagte Personen gelten zusätzliche Schutzmaßnahmen, um ihre Privatsphäre zu wahren.

Arbeitgeber dürfen GPS-Systeme nur zur Planung von Einsätzen, Kontrolle der Arbeitszeit oder zur Verhinderung von Missbräuchen verwenden. Angestellte müssen über den Einsatz informiert sein und dürfen nicht permanent überwacht werden.

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