Auf den Tisch: Was Gastro-Gründer im Vorfeld wissen sollten

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Egal, ob Pop-Up-Café oder Restaurant mit angeschlossener Übernachtungsmöglichkeit: Wer einen eigenen Gastronomiebetrieb auf die Beine stellen möchte, der muss sich im Vorfeld mit vielen Punkten auseinandersetzen. Der Sprung in die Selbstständigkeit sollte also wohlüberlegt sein. Sofern man eine Reihe wichtiger Stationen gründlich abarbeitet, steht dem eigenen Gastrotraum kaum noch etwas im Weg. Angefangen bei grundsätzlichen Überlegungen, bis hin zu den juristischen Feinheiten.

Den Gastrobereich und die Rechtsform wählen

Im Gegensatz zu einem beliebten Vorurteil ist das Betreiben eines Gastrobetriebs nichts für gescheiterte Existenzen. Im Gegenteil: Kneipen, Bars, Restaurants und Hotels stellen hohe und vor allem unterschiedliche Ansprüche an die Betreiber.

Für die Entscheidung sollte deshalb keinesfalls Wunschdenken, sondern die eigene Qualifikation ausschlaggebend sein. Auch die Marktlage und eine Konkurrenzanalyse sind hilfreich, bevor sich ein Gründer für die Art der Lokalität entscheidet. Dieser Schritt steht noch vor dem eigentlichen Konzept und einem Businessplan.

Genauso wichtig ist die Wahl der passenden Rechtsform. Diese unterscheiden sich in der Haftung und auch bezüglich der Besteuerung sowie dem notwendigen Startkapital. In Deutschland gibt es diverse unterschiedliche Unternehmensformen.

Den Traum vom eigenen Gastronomiebetrieb hegen viele, doch damit dieser auch wahr wird, bedarf es einiger Vorplanung. ( Foto: dobe Stock  Seventyfour )

Den Traum vom eigenen Gastronomiebetrieb hegen viele, doch damit dieser auch wahr wird, bedarf es einiger Vorplanung. ( Foto: dobe Stock Seventyfour )

Üblich sind beispielsweise folgende Rechtsformen:

  • GmbH: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Vorausgesetzt ist ein Mindestkapital von 25.000 €. Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet diese mit dem Unternehmensvermögen. Die Gesellschafter haften nicht mit ihrem privaten Vermögen.
  • UG: Unternehmergesellschaft. Es wird kein Startkapital benötigt. Die Haftung bleibt auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt. Gewinne dürfen maximal zu 75 % ausgeschüttet werden.
  • GbR: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Es wird kein Startkapital benötigt. Unternehmer haften jedoch mit ihrem Privatvermögen. Beim Überschreiten der Gewinngrenze von 25.000 € wird die Gesellschaft automatisch in eine OHG umgewandelt.

Video: Unternehmensformen einfach erklärt – Rechtsformen Einzelunternehmen, OHG, KG, GbR, GmbH, AG

Konzept und Businessplan

Das eigentliche Konzept der eigenen Gastronomie kann eng mit der Wahl der Unternehmensform verknüpft sein. Bei der Konzeptualisierung stehen jedoch weniger die juristischen Fragen im Vordergrund. Viel entscheidender ist hierbei die Themenwahl.

Manchmal steht diese auch von Beginn an fest. So kann es beispielsweise sein, dass ein Gründer mit Migrationshintergrund gerne Spezialitäten aus dem eigenen Herkunftsland anbieten möchte. Es kann sich aber auch um eine Entscheidung handeln, die nichts mit der eigenen Person, aber mit Marketing zu tun hat.

So kommt in manchen Fällen die Eröffnung einer Franchise-Filiale infrage. Der große Vorteil: die beteiligten Unternehmer starten mit einem erprobten Konzept, das sich nicht erst bewähren muss.

Ausgehend vom Konzept des Unternehmens kann mit den Überlegungen für den Businessplan begonnen werden. Ein Businessplan zeigt die Chancen und Risiken auf, die das eigene Konzept mit sich bringt. Am Anfang des Plans steht immer ein klar formuliertes Vorhaben.

Durch das zu Papier bringen der eigenen Ideen zeigen sich schnell mögliche Stolperfallen auf, die es zu beachten gilt. Budgetplanung, Marktanalysen, Zielgruppendefinition, juristische Fragen: das alles findet man in einem guten Businessplan. Im Idealfall beinhaltet er daher ebenfalls ein abschließendes Resümee mit Checkliste. Diese dient als Fahrplan in die Selbstständigkeit.

Mit Checklisten und einem ausführlichen Businessplan verschaffen Gründer sich eine schnelle Übersicht über Chancen, Risiken und Voraussetzungen der Selbstständigkeit im Gastrogewerbe. ( Foto: Adobe Stock  )

Mit Checklisten und einem ausführlichen Businessplan verschaffen Gründer sich eine schnelle Übersicht über Chancen, Risiken und Voraussetzungen der Selbstständigkeit im Gastrogewerbe. ( Foto: Adobe Stock )

Finanzierung

Eine wichtige Hürde stellt in den allermeisten Fällen die Finanzierung des geplanten Unternehmens dar. Nur selten haben die späteren Gastronomen das Geld bereits auf der hohen Kante liegen, weshalb oft ein Kredit die sinnvollste Option darstellt. Bei einem Kredit für Selbstständige ist der Businessplan ein wichtiger Anhaltspunkt.

Der Kreditgeber möchte wissen, ob das Geschäftskonzept vielversprechend ist. Manche Anbieter sind allerdings auch auf Kredite zu besonderen Konditionen spezialisiert. So lässt sich auch mit einem bestehenden Schufa-Eintrag ein passender Kredit finden. Zusätzlich sollten werdende Gastrobetreiber Fördermittel beantragen, sofern dies möglich ist.

Den richtigen Standort finden

Idealerweise fällt die Standortwahl direkt mit dem Konzept für das Gaststättengewerbe zusammen. In kaum einer anderen Branche hängt der Erfolg so stark vom Standort ab, wie bei der Gastronomie. Die Lokalität sollte sich immer dort befinden, wo sich die Zielgruppe direkt angesprochen fühlt. Ein Restaurant, das sich beispielsweise an junge urbane Menschen richtet, ist in der Vorstadt nicht besonders gut aufgehoben.

Zudem muss das Geschäft von außen direkt als solches erkennbar sein und einladend wirken. Weitere wichtige Faktoren sind die Größe der nutzbaren Flächen, die Anzahl sanitärer Einrichtungen und die Anzahl bestehender Räume. Manchmal bietet sich auch die Gelegenheit, ein bereits möbliertes Gewerbe zu übernehmen. Sofern die Einrichtung zum Konzept passt, ergibt sich so die Möglichkeit, Ausgaben zu minimieren.

 Idealerweise fällt die Standortwahl direkt mit dem Konzept für das Gaststättengewerbe zusammen. ( Foto: Adobe Stock   Jonathan Stutz )

Idealerweise fällt die Standortwahl direkt mit dem Konzept für das Gaststättengewerbe zusammen. ( Foto: Adobe Stock Jonathan Stutz )

Lizenzen und Erlaubnisse einholen

Die Eröffnung eines gastronomischen Gewerbes bringt einige juristische Besonderheiten mit sich. Im Vorfeld müssen Existenzgründer diverse Lizenzen und Genehmigungen einholen. Je nach Geschäftsmodell gilt es bestimmte Auflagen der Gewerbeaufsicht zu erfüllen. Hinzu kommen Genehmigungen für bauliche Veränderungen, das Einholen der Gesundheitszeugnisse für die Mitarbeiter und selbstverständlich eine Gaststättenkonzession. Selbst wenn kein Alkohol ausgeschenkt wird, muss der zukünftige Betreiber auch Vorschriften zum Jugendschutz mit in das Konzept einbeziehen. Empfehlenswert ist es daher, sich frühzeitig um die Formalitäten zu kümmern.

Notwendige Versicherungen abschließen

Versicherungen sind vermutlich nicht das Lieblingsthema engagierter Gastronomen, doch nach wie vor ein wichtiges. Um gegen Unfälle und andere Schadensfälle gerüstet zu sein, sind daher die passenden Versicherungen notwendig. Neben der eigentlichen Gewerbeversicherung wird so auch die gesetzlich vorgeschriebene Unfallversicherung für Angestellte benötigt. Welche Versicherungen und Summern angemessen sind, lässt sich im Vorfeld per Bedarfsanalyse ermitteln.

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