USA: Artikel des Mindestlohngesetzes stellen nur deutsche Startups vor Probleme

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Anders als Startups in den USA: Artikel des Mindestlohngesetz sind deutschen Gründern ein Dorn im Auge. Ein Mindestlohn ist ein sowohl in den gesetzlichen Regelungen (Mindestlohngesetz) als auch in den Artikeln eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags festgelegte kleinste Arbeitsentlohnung, welche gezahlt werden muss. Dabei kann sich der Mindestlohn entweder auf eine Zeitstunde oder auch auf einen Monatslohn bei Vollzeitbeschäftigung beziehen.

USA: Mindestlohn seit 1938

Neben nationalen existieren auch regionale Mindestlöhne, wie beispielsweise in Bundesstaaten oder Städten, oder auch branchenspezifische Mindestlöhne. Der erste flächendeckende Mindestlohn wurde 1938 in den USA eingeführt. Die damalige Begründung für die Schaffung der Artikel des Gesetzes lautete, dass die weißen Arbeitnehmer gegenüber den zu dem Zeitpunkt als minderwertig angesehenen Schwarzen geschützt werden müssten.

Nach der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gibt es in 90 Prozent ihrer 181 Mitgliedsstaaten einen Mindestlohn. Im Allgemeinen werden Mindestlöhne kontrovers diskutiert, sowohl sozial- als auch arbeitsmarktpolitisch. Befürworter heben die Verbesserung der Einkommenssituation vor allem von Beschäftigten im Niedriglohnsektor hervor, Gegner kritisieren den befürchteten Verlust von Arbeitsplätzen.

Deutschland: Mindestlohn seit 2015

In Deutschland gibt es erstmals seit dem 01. Januar 2015 einen flächendeckenden Mindestlohn. Dabei ist ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Zeitstunde durch das Mindestlohngesetz vorgeschrieben. Daneben existieren auch noch branchenspezifische Mindestlöhne, die noch bis Ende 2017 den festgelegten Mindestlohn unterschreiten dürfen.

Einen Anspruch auf Mindestlohn haben alle Arbeitnehmer sowie Praktikanten. Pflichtpraktika, die innerhalb der Schule oder des Studiums absolviert werden müssen, sind von der Regelung ausgenommen. Freiwillige Praktikanten haben erst nach dem dritten Arbeitsmonat einen Anspruch auf den Mindestlohn. Jugendliche Arbeitnehmer und Auszubildende haben kein Recht auf die 8,50€ pro Stunde.

Florian Nöll: Artikel des Mindestlohngesetzes behindern Startups

Der Mindestlohn stellt vor allem die deutsche Startup-Szene vor große Probleme. So kritisiert Florian Nöll, Vorsitzender des Bundesverbands Deutsche Startups e.V. durch den Mindestlohn bedingte bürokratische Probleme, wie beispielsweise die Tatsache, dass Studenten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren im Gegensatz zu anderen Praktikanten keinen Anspruch auf den Mindestlohn haben.

Darüber hinaus sind Startup-Gründer der Meinung, dass gerade im Digitalbereich das Praktikum wichtig für die Orientierung ist, jedoch dieser Faktor von der Regierung unterschätzt wird. Denn: die existierenden regulären Ausbildungswege sind in der Szene nur bedingt geeignet, um die Anforderungen und Bedürfnisse die ein junges Internetunternehmen stellt, zu erfüllen.

Praktika stellen somit eine Methode dar, in denen Interessenten lernen und Qualifikationen erwerben können, die anschließend beruflich und unternehmerisch genutzt werden können. In diesem Sektor stellt ein Praktikum nämlich den typischen Karriereeinstieg dar. Zudem haben Startup-Unternehmen schlicht nicht die Mittel, ihren Praktikanten den Mindestlohn auszuzahlen.

Zwar sind die wenigsten Praktika in diesem Bereich unbezahlt, allerdings erreichen sie nicht die 1400€ Bruttogrenze. Doch Startup-Gründer sind übereinstimmend der Ansicht, dass Praktikanten durch verantwortungsvolle Aufgaben für das niedrige Gehalt entschädigt werden. Außerdem, so wird betont, erhalten Startups mit fertiger Ausbildung und Berufserfahrung auch nicht wesentlich mehr Geld.

Nöll befürchtet aus diesem Grund, dass durch den gesetzlich geregelten Mindestlohn in Startup-Unternehmen wesentlich weniger Praktikanten eingestellt werden, wodurch wiederum der Impuls zur eigenen Gründung verloren gehen könnte. Talente blieben unentdeckt, da ein Schnupperpraktikum unter diesen Bedingungen für Unternehmen dieser Branche nicht tragbar sei.

USA: Artikel des „Jumpstart our Business Startups Act“ helfen

Deswegen plädiert die Internetbranche für spezifische Regelungen des Mindestlohnes und fordert, den Mindestlohn für sechsmonatige Praktika zu streichen. Um diesen Tendenzen entgegen zu wirken, wurde in den USA am 8. März 2012 der JOBS Act verabschiedet.

Das „Jumpstart our Business Startups Act“ ist ein amerikanisches Bundesgesetz, dessen Artikel auch kleineren Unternehmen den Zugang zum öffentlichen Kapitalmarkt erleichtern sollen, um mehr Arbeitsplätze in Arizona, Phoenix und anderen Teilen Amerikas zu schaffen sowie das Wirtschaftswachstum zu erhöhen.


Bildnachweis: © morguefile.com – markgraf

Über den Autor

Hans-Jürgen Schwarzer leitet die Content-Marketing-Agentur schwarzer.de. Als Marketer, Unternehmer und Verleger in Personalunion wie auch als leidenschaftlicher Blogger gehört er zu den Hauptautoren von startup-report.de und industry-press.com. Innerhalb seiner breiten Palette an Themen liegen dem Mainzer Lokalpatrioten dabei „ausgefallene“ Ideen und technische Novitäten besonders am Herzen.

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