Sicherheitsmarkierung: DAS müssen Gründer beachten

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Sicherheitsmarkierungen und Gefahrenkennzeichen beugen Unfällen vor. Ebenfalls steuert eine Sicherheitsmarkierung das Verhalten von Menschen in einem Notfall. Am Arbeitsplatz werden Kennzeichnungen und Sicherheitsmarkierungen überall dort angebracht, wo auf ein richtiges Verhalten im Ernstfall erforderlich ist. Außerdem weist eine Sicherheitsmarkierung auf mögliche Gefahren hin.

In der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift (BGV) – der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz – sind die entsprechenden Vorschriften für eine Sicherheitsmarkierung zu entnehmen, die auch ein frisch gegründetes Unternehmen einhalten muss. Gefahrenstellen können mit Beschilderungen, mit Sicherheitskennzeichen, mit einer Sicherheitsmarkierung, mit Warnmarkierungen oder mit Markierungsfarben markiert und gekennzeichnet werden.

Bodenmarkierungen – Sicherung der Verkehrswege und Kennzeichnung von Gefahrenstellen

Gemäß der Arbeitsstättenverordnung und der DIN 18 225 sichern Sie mit einer Sicherheitsmarkierung in Form von Bodenmarkierungen innerbetriebliche Verkehrswege. Diese innerbetrieblichen Verkehrs- und Transportwege werden mit einer Sicherheitsmarkierung in gelber Farbe dauerhaft gekennzeichnet. Dies kann geschehen mit einer entsprechenden Farbmarkierung, aber auch mit einem speziellen Bodenmarkierband.

Ebenfalls kennzeichnen lassen sich nach dieser Methode:

  • Gehwege
  • Parkplätze
  • Gefahrenzone
  • Fahrradwege
  • Türen

Sicherheitsmarkierung Fahrradweg

Infografik: -Sicherheitsmarkierung auf dem Fahrradweg

Infografik: -Sicherheitsmarkierung auf dem Fahrradweg

Innerbetriebliche Gefahrenstellen und Transportwege müssen Sie deutlich kennzeichnen, um künftige Unfälle zu vermeiden. Die Vorschriften für die Sicherheitsmarkierungen am Arbeitsplatz sind der BGV A8 und ASR 17 zu entnehmen. Denn eine Kennzeichnung innerbetrieblicher Verkehrswege ist nur ein Aspekt des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Die exakten Bestimmungen werden durch die Unfallverhütungsvorschrift BGV A8 und ASR 17/1-2 geregelt. Die genauen Vorschriften sind im Abschnitt D der BGV A8 unter dem Punkt „Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen“ aufgeführt. Innerbetrieblicher Verkehrswege müssen beispielsweise immer deutlich erkennbar und dauerhaft durch Farbmarkierungen der Fahrwegs-Begrenzungen auf dem Boden ausgewiesen werden.

Parkplatzmarkierungen weisen Ihren Kunden und Mitarbeitern den richtigen Weg auf dem Firmen-Parkplatz. Für diese Sicherheitsmarkierung gibt es verschiedene Möglichkeiten, zum Beispiel auch rot weiße Pfosten oder eine weiße Markierung auf dem Platz. Weiße Markierungen auf dem Parkplatz zeigen Ihren Besuchern an, wo sich die Stellflächen für die Fahrzeuge befinden oder wo Ihre künftigen Zulieferer ihren LKW abstellen können.

Ebenso zeigen Sicherheitsmarkierungen oder Schilder klar an, wo ein Parkverbot herrscht, wo sich die Behindertenparkplätze befinden und in welche Richtung überhaupt gefahren werden darf. Außerdem regeln Sicherheitsmarkierungen auf einem Parkplatz den Verkehr und die Parksituation.

Wegmarkierungen hingegen sind Wegzeichen, die den innerbetrieblichen Verkehr regeln. So weiß jeder Mitarbeiter, wo es exakt langgeht. Besonders in Lagerhallen sind Wegmarkierungen und Sicherheitsmarkierungen sinnvoll. Denn Sicherheitsmarkierungen kennzeichnen die Wege, wo sich Ihre Mitarbeiter sicher bewegen können und wo die Flurfördermittel fahren. Sie dienen damit der Verkehrssicherheit im Betrieb und der Unfallverhütung.

Eine besonders leichte und schnelle Möglichkeit, um Bodenmarkierungen als Sicherheitsmarkierung anzubringen, sind spezielle Bodenmarkierungsbänder. Sie eignen sich sowohl für die mittel- als auch die kurzfristige Abgrenzung und Sicherheitsmarkierung als Bodenmarkierung. Sie wurden speziell für die innerbetrieblichen Bereiche entwickelt und sind selbstklebend. Wenn Sie die Sicherheitsmarkierung wieder später entfernen möchten, sollen Sie beim Kauf darauf achten, dass sich das Markierband wieder rückstandsfrei entfernen lässt.

Sollen die Sicherheitsmarkierungen langfristig angebracht werden, sollten Sie zu einem Bodenmarkiergerät greifen. Das sind kleine Rollgeräte, die mit der Hand geführt werden und mit denen Sie kinderleicht und im Handumdrehen eine beständige Sicherheitsmarkierung mit Bodenmarkierungsbändern oder Farbe herstellen. Mit diesen Geräten ziehen Sie regelnde Sicherheitsmarkierungen. Diese sind widerstandsfähig gegen Abrieb und verkehrs- und wetterbeständig.

Sicherheitsmarkierung: Aufkleber und Schilder zum Kennzeichnen von Verboten, Gefahren und Geboten

Infografik: Sicherheitsmarkierung / Aufkleber und Schilder zum Kennzeichnen von Verboten, Gefahren, und Geboten.

Infografik: Sicherheitsmarkierung / Aufkleber und Schilder zum Kennzeichnen von Verboten, Gefahren, und Geboten.

Sicherheitskennzeichnungen vermitteln über Form, Farbe, Symbolik und/oder Schriftzug ein Gebot, ein Verbot, eine Warnung oder geben einen Hinweis. Einer Normierung unterliegen hierbei Brandschutzkennzeichnungen und Fluchtwegekennzeichnungen. Auch die Warnzeichen, Gebotszeichen und Verbotsschilder gehören im weitesten Sinne zur Sicherheitsmarkierung.

Brandschutzzeichen NEU nach ASR 1.3 und ISO 7010

: Sicherheitsmarkierung / Brandschutzzeichen NEU nach ASR 1.3 und ISO 7010

: Sicherheitsmarkierung / Brandschutzzeichen NEU nach ASR 1.3 und ISO 7010

Gebotszeichen sind immer rund, verfügen über einen signalblauen Untergrund und werden durch signalweise Piktogramme dargestellt. Sie schreiben den Mitarbeitern das Verhalten vor, welches sie vor Arbeitsunfällen oder Krankheiten schützt. Verbotszeichen gehören ebenfalls mit zur Sicherheitskennzeichnung und beugen Unfällen vor und schützen Umwelt und Mitarbeiter vor Fehlverhalten. Verbotszeichen sind rot und sie müssen sehr eindeutig angebracht werden.

Warnschilder weisen durch ihre Farbe, Form, Schrift und Symbolik auf Gefahren hin. Diese Gefahrschilder können entweder flexibel oder dauerhaft befestigt werden.

Dazu zählen unter anderem:

  • Warndreiecke
  • Faltsignale
  • Fanfaren
  • Baustellenwarnschilder

Langnachleuchtende Sicherheitsmarkierungen werden dann eingesetzt, wenn sie bei Dunkelheit einen Weg ausweisen oder Gefahrenstellen markieren sollen. Leuchtende Sicherheitsmarkierungen sind wichtig im Fall von Stromausfällen oder Bränden. Solch eine Sicherheitsmarkierung enthält Stoffe, die das Licht speichern um dann in der Dämmerung oder bei Dunkelheit auf potenzielle Gefahrenstellen, wie etwa Stufen, Ecken und Kanten, hinzuweisen.

Warnmarkierungen – Die Sicherheitsmarkierung mit Signalfarben

Die Straßenverkehrsverordnung schreibt für Nutzfahrzeuge Warnmarkierungen vor. Diese sind nach DIN 30710 geregelt und Warnklebefolien und Warnbänder dienen zur Absicherung von Gefahrenstellen. Solche Sicherheitsmarkierungen dienen zum Sichtbarmachen von Nutzfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr oder zur Warnmarkierung gefährlicher Stellen.

Gefahrenstellen werden durch ein gelb-schwarzes oder rot-weißes Warnband gesichert. Warnklebeband, Warnfolie oder Warnbänder aus PVC sind gute Mittel für eine Sicherheitsmarkierung, die eine Warnwirkung entfalten soll. Gemäß DIN 307120 sind zum Beispiel Fahrzeuge, die dem Unterhalt, der Reinigung oder dem Bau von Straßen dienen, mit einer rot-weißen Warnmarkierung zu versehen – dazu zählen auch Müllfahrzeuge.

Die Technische Regel für Arbeitsstätten schreibt vor, dass gelb-schwarz gestreifte Warnbänder als Sicherheitsmarkierung für ständige Gefahrenstellen oder Hindernisse zu wählen sind. Eine Sicherheitsmarkierung mit rot-weißen Streifen hingegen weist auf ein zeitlich begrenztes Hindernis hin. Für beide Sicherheitsmarkierungen gilt, dass die Streifen in einem 45-Grad-Winkel angebracht sein müssen.


Bildnachweis: © morguefile.com – kconnors, Fotolia – Infografik Brandschutz bilderzwerg, Infografik Gebots-/Verbotsschilder funnymike1108, Infografik Fahrradweg oxie99

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