Fotos und Bilder im Netz: Sicher und geschützt?

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Das Urheberrecht wird im Alltag nicht selten zum Problem, gerade bei intensiver Nutzung des Internets. Denn hier gepostete Bilder unterliegen meist dem Copyright und dürfen nicht ohne Weiteres verwendet werden. Die entsprechenden Rechte darauf sind erst zu erwerben bzw. müssen geklärt werden. Auf der anderen Seite gibt es die lizenzfreien Bilder, die angeblich völlig frei verwendet werden dürfen. Doch ist das wirklich so?

Sind alle Bilder und Fotos im Netz geschützt?

Ein Fachanwalt berät seine Mandanten hinsichtlich des Urheberrechts in Bezug auf Fotos und Bilder, die im Internet verwendet werden. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur die Werke von Künstlern dem Copyright unterliegen. Auch andere Bilder und Fotos, die vielleicht nicht im klassischen Sinne als Kunst gelten, können schützenswert sein.

Urlaubsfoto: Bildrechte beachten

Als Beispiel führt ein Fachanwalt in einem Gespräch das Fotorecht und Bildrecht an: Alle Fotografen, die ein Bild erstellen, besitzen sämtliche Rechte an diesen Fotos. Selbst private Urlaubsbilder unterliegen damit dem Urheberrecht.

Diese Bilder dürfen daher nicht frei verwendet werden. Wer also meint, einen privaten Blog-Beitrag im Netz mit einem Urlaubsfoto einer anderen Person schmücken zu wollen, muss sich erst einmal über die Rechte an dem Bild informieren.

Persönlichkeitsrechte der Personen beachten

Doch es geht nicht nur um die reine Verwendung des Bildes oder Fotos – auch eventuelle Persönlichkeitsrechte müssen berücksichtigt werden. Wenn auf dem Bild eine Person zu sehen ist, darf diese nicht ohne Einwilligung öffentlich gezeigt werden.

Es geht sogar noch komplizierter: Wenn ein Bild von einem Kunstobjekt erstellt wird, unterliegt dieses Bild zum einen dem Urheberrecht. Das darauf abgebildete Werk ist aber auch geschützt, hier besitzt der bildende Künstler die Rechte daran. Besser ist es also, Bilder lieber nicht einfach zu verwenden, wenn die Rechte daran nicht geklärt sind.

Was wird als Bild bezeichnet?

So ist der Schutz von Fotos und Bildern sehr umfassend. Dem Copyright können daher sämtliche Bilder unterliegen. Es ist daher einfacher, sich darüber im Klaren zu werden, was alles nicht geschützt ist – diese Liste würde deutlich kürzer ausfallen. Nicht geschützt ist zum Beispiel eine Fotokopie, die nur eine Reproduktion des Originals darstellt. Wenn also eine Person eine Fotokopie herstellt, dann unterliegt diese Kopie nicht mehr dem Urheberrecht – das Original hingegen schon.

Dürfen Bilder verändert werden?

Nun kann jemand durchaus auf die pfiffige Idee kommen und ein Bild inhaltlich verändern. Doch auch das ist nicht ganz so einfach. Ohne Probleme verwendet werden darf ein Bild oder Foto nämlich auch nach einer individuellen Veränderung nicht.

Hier stellt sich die Frage nach der sogenannten freien Benutzung. Es gibt selbstständige Werke, die im Zuge einer freien Benutzung entstanden sind. Hier braucht es keine Zustimmung des Urhebers, wenn das Bild verwendet werden soll. Dies regelt der § 24 des Urheberrechtsgesetzes.

Allerdings ist es im Einzelfall schwer abschätzbar, ob eine freie Benutzung vorliegt oder nicht. Viele Rechtsanwälte nutzen daher eine Formulierung, die besagt, dass die persönlichen Charakteristika eines Bilder oder einer Fotografie verblassen müssen, wenn es sich um eine freie Benutzung handelt.

Wird zum Beispiel eine Zeichnung nach dem Vorbild eines Fotos angefertigt, so darf sich diese nur grob an dem Foto orientieren. Ist die Ähnlichkeit nach wie vor vorhanden, so handelt es sich nicht um eine freie Benutzung, das Urheberrecht greift wieder. Wird ein Bild oder Foto technisch verändert, so gilt dies nicht als freie Benutzung.

Welche Wege gibt es, sich gegen die Verwendung eines Bildes zu wehren?

Hier müssen bei der Verwendung von Fotos und Bildern stets die Persönlichkeitsrechte beachtet werden. Niemand muss einfach so hinnehmen, dass er auf einem Bild gezeigt wird und dass dieses im Netz oder einer anderen öffentlichen Stelle publiziert wird. Allerdings gibt es auch hier wieder einmal die berühmten Ausnahmen. Eine Ausnahme besteht darin, dass eine Zustimmung zur Nutzung des Bildes vorliegt.

Wer also damit einverstanden war, dass sein Bild verwendet wird, darf sich später nicht darüber beschweren, sich tatsächlich in der Öffentlichkeit wiederzufinden. Auch Personen der Zeitgeschichte haben kaum eine Chance, dass ihr Bild nicht publiziert wird. Hier gilt die gesetzliche Ausnahme – schließlich kann sich kein Staatschef dagegen wehren, dass er in der Zeitung abgebildet wird.

Eine dritte Ausnahme besteht darin, wenn eine Versammlung gezeigt werden soll und hier die Teilnehmer gefilmt oder fotografiert werden. Hier muss aber in der Regel darüber aufgeklärt werden, dass eine Veröffentlichung der Aufnahmen geplant ist.

Welche Strafen drohen bei Missachtung des Urheberrechts?

Man weist darauf hin, dass Verletzungen des Copyrights in den Bereich des Strafrechts fallen können. In der Praxis wird dieser Weg aber nur selten beschritten. Ist das doch der Fall, so wird in der Regel eine Zahlung vereinbart, die bewirkt, dass das Verfahren eingestellt wird. In der juristischen Praxis sind zivilrechtliche Verfahren deutlich häufiger anzutreffen.

Liegt eine unberechtigte Nutzung eines Fotos vor, so kann der Fotograf, dessen Rechte verletzt wurden, Schadensersatz geltend machen. Außerdem kann er eine Unterlassung erwirken. Das bedeutet, das Bild muss aus der öffentlichen Verwendung genommen werden. Meist wird dafür eine Abmahnung erstellt, die durchaus teuer werden kann.

Wie schütze ich Bilder und Fotos im Netz?

Idealerweise werden Bilder und Fotos nur mit dem Hinweis auf den Rechteinhaber oder auf das Copyright veröffentlicht. Hier reicht als Bildunterschrift schon ein „Urheber: XY“. Angegeben werden sollte auch, ob das Bild verwendet werden darf und wenn ja, in welcher Form. Eventuell darf die Verwendung nur für einige Arten der Veröffentlichung gegeben sein.

Werke beim Anwalt hinterlegen

Digitale Fotos sollten ein digitales Wasserzeichen bekommen, das erleichtert später die Beweisaufnahme bei Vorwürfen hinsichtlich einer Verletzung des Urheberrechts. Auch Rechtsanwälte helfen weiter: Werke, die urheberrechtlich geschützt sind, können bei einem Anwalt hinterlegt werden.

Der Jurist unterschreibt dafür, dass das Werk zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgelegt wurde und dass dabei die Urheberrechtsfrage geklärt wurde. Der Urheber muss also irgendwie belegen oder zumindest glaubhaft versichern können, dass er sämtliche Rechte an dem Werk innehat.

Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben oder feste Regelungen, wie ein Werk am besten vor unzulässiger Verwendung geschützt werden kann. Wer seine Bilder und Fotos im Netz schützen möchte, sollte daher einen Fachanwalt zurate ziehen.

Er berät hinsichtlich möglicher Schutzmaßnahmen oder Möglichkeiten, eine bereits erfolgte Rechteverletzung zu verfolgen. Außerdem gilt immer, dass eine gewisse Vorsicht im Internet selbstverständlich sein sollte – wer ganz sicher gehen will, nicht an ungeeigneter Stelle wieder im Netz aufzutauchen, sollte gar nicht erst seine privaten Bilder posten.


Bildnachweis: Titelbild: © morguefile.com – Prawny

Über den Autor

Hans-Jürgen Schwarzer leitet die Content-Marketing-Agentur schwarzer.de. Als Marketer, Unternehmer und Verleger in Personalunion wie auch als leidenschaftlicher Blogger gehört er zu den Hauptautoren von startup-report.de und industry-press.com. Innerhalb seiner breiten Palette an Themen liegen dem Mainzer Lokalpatrioten dabei „ausgefallene“ Ideen und technische Novitäten besonders am Herzen.

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