Patent Verfahren Europa: in 11 Schritten zum Patent

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Europa hat für sein Patent Verfahren feste Richtlinien, nach denen neue Erfindungen und Ideen geschützt und eingetragen werden können. Im Folgenden finden Sie elf Schritte, die das Patent Verfahren Europa erklären und Ihnen zeigen, wie Sie Patente anmelden können.

Patent Verfahren Europa: Patente anmelden leicht gemacht

Vor der Darstellung, wie Sie ein Patent eintragen können, sei der Hinweis gegeben, dass Sie vorab klären sollten, ob ein Patent überhaupt die richtige Schutzmöglichkeit für Ihre Idee ist. Im Zweifel lassen Sie sich bitte durch einen Anwalt beraten und erwägen eventuell eine andere Form des Schutzes vor unerlaubter Kopie und Verwendung Ihrer Idee.

Infografik: Zum Vergleich das Patent-Verfahren in Deutschland.

Infografik: Zum Vergleich das Patent-Verfahren in Deutschland.

1. Was ist ein Patent?

Informieren Sie sich genau darüber, was ein Patent eigentlich ist und was eine Erfindung ausmacht. Eine solche kann durch ein Produkt, ein Verfahren oder auch nur eine wissenschaftliche Problemlösung dargestellt werden. Ein Patent eintragen lassen können Sie nur, wenn die Idee oder das Produkt gewerblich verwendbar und natürlich gänzlich neu ist.

Nach dem Patent Verfahren in Europa haben Sie nach der Erteilung das Recht, Dritten die Herstellung, Nutzung oder den Verkauf Ihrer Idee zu untersagen. Das Patentrecht sieht allerdings vor, dass das genannte Recht nur auf einen befristeten Zeitraum beschränkt wird.

Patente sind weder Gebrauchsmuster, Marken, Urheberrechte oder Geschmacksmuster, bei diesen handelt es sich um andere Formen des Eigentumsrechts.

Bevor Sie Patente anmelden, sollten Sie eine umfassende Recherche durchführen und sich über bereits vergebene Patente informieren.

2. Patente anmelden

Über verschiedene Wege können Sie ein Patent eintragen lassen, wobei es den einen, idealen Weg nicht gibt. Je nach Tätigkeitsbereich des Unternehmens wird der entsprechende Anmeldeweg gewählt. Wird eine Anmeldung nur für wenige Länder benötigt, so kann das nationale Patentamt (z.B. das DPMA) ausreichend sein. Andernfalls sollten Sie sich an das Europäische Patentamt wenden. Europäisches Patentrecht und die gängige Vorgehensweise werden hier vorab dargestellt.

Für die Anmeldung und das Patent Verfahren in Europa brauchen Sie den Erteilungsantrag, eine genaue Beschreibung Ihrer Idee, Patentansprüche, Zeichnungen und eine Zusammenfassung. Reichen Sie den Patentantrag auf Deutsch, Englisch oder Französisch ein, für jede andere Sprache muss eine Übersetzung vorgelegt werden.

3. Eingangsprüfung und formelle Überprüfung

Zuerst wird überprüft, ob alle nötigen Unterlagen dem Antrag beigefügt wurden. Neben den unter Punkt 2 genannten Unterlagen muss ein Identifikationsnachweis über den Anmelder vorhanden sein. Werden keine Patentansprüche eingereicht, muss dies innerhalb von zwei Monaten nachgeholt werden. Das Patent Verfahren in Europa sieht zudem eine formale Prüfung vor, wo es beispielsweise um Form und Inhalt des Antrags geht.

4. Recherchen

Neben der formalen Prüfung wird ein europäischer Recherchebericht angefertigt, in dem alle nötigen Dokumente aufgelistet werden, die für die Beurteilung der Idee relevant sind. Diesen Bericht bekommen Sie zugesandt, wobei hier eine Liste der angeführten Unterlagen beigefügt wird. Außerdem gibt es eine erste Stellungnahme zum Stand des Patents.

5. Veröffentlichung der Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt 18 Monate nach dem Anmeldetag bzw. am Prioritätstag, sofern ein solcher beantragt wurde. Sie haben dann sechs Monate Zeit für die Entscheidung über eine Fortführung des Verfahrens. Das Patent Verfahren Europa sieht vor, dass Sie eine Bestätigung über die Fortführung des Antrags einreichen müssen. Außerdem müssen Sie die Prüfungs- und Erstreckungsgebühr entrichten.

6. Sachprüfung

Das Patent Verfahren in Europa fordert eine Sachprüfung des Antrags durch das Europäische Patentamt. Hier wird überprüft, ob ein Patent wie gewünscht erteilt werden kann. Diese Prüfung nimmt das Europäische Patentamt vor.

7. Erteilung des Patents

Im europäischen Patentrecht ist vorgegeben, dass nach Übersetzung aller Unterlagen und Entrichtung der erforderlichen Gebühren der Hinweis auf Erteilung des Patents durch das Europäische Patentamt herausgegeben wird. Wird ein europäisches Patent erteilt, so wirkt dies als Bündel der nationalen Patente.

8. Validierung

Die Validierung muss innerhalb einer festgesetzten Frist in den benannten Vertragsstaaten erfolgen, nur so behält das Patent seine Schutzwirkung. Gegen Verletzer des Patents kann danach vorgegangen werden. Der Patentinhaber muss in vielen Staaten eine Übersetzung der Patentschrift einreichen.

9. Einspruch

Dritte können nach Erteilung des Patents Einspruch erheben oder gar eine Beschwerde einreichen. In der Regel reicht einen Einspruch der Wettbewerber des Patentinhabers ein, dies muss innerhalb von neun Monaten nach Bekanntgabe des Patents geschehen. Der Einspruch wird dann geprüft.

10. Beschränkung und Widerruf

Der Patentinhaber kann selbst ein Verfahren zur Beschränkung und zum Widerruf des Patents einleiten, dieses Verfahren gilt dann für alle Vertragsstaaten.

11. Beschwerde

Die Entscheidungen, die das Europäische Patentamt zu Anmeldung oder Einspruch trifft, können durch eine Beschwerde angefochten werden. Unabhängige Beschwerdekammern entscheiden dann im Einzelfall.

Patent Preisliste für Europa

Das Patentrecht ist ein europäisches Patentrecht und sieht für das gesamte Patent Verfahren in Europa ähnliche Preise vor. Die hier aufgeführten Kosten werden als Amtsgebühren bezeichnet und fallen im Rahmen der Anmeldung des Verfahrens an.

Die Kosten, die nicht in Euro angegeben werden, sind lediglich Näherungswerte, weil sich die Umrechnungskurse für die Währungen immer wieder ändern. Sofern Sie einen Fachanwalt mit Ihrer Vertretung oder mit einer Beratung beauftragen, fallen zusätzliche Kosten an.

Tabelle: Patent Preisliste für Europa (Beispiele)

Patent-Anmeldung Recherche-Antrag Erteilungsgebühr Prüfungsantrag Schutzbereich 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr
Patentanmeldung in Deutschland 60 250 150 Deutschland 70 70 90
Patent-Anmeldung in Frankreich 360 86 Frankreich 25 25 25 25
Patent-Anmeldung in Großbritannien 240 130 Großbritannien 85
Patent-Anmeldung in Japan 205 850 434 Japan 500 600
Patent-Anmeldung in Spanien 83 25 434 Spanien 60 60 80

Wichtig: Die Kosten für das Patent variieren von Jahr zu Jahr.

Patentrecht: Lohnt sich das Verfahren?

Europäisches Patentrecht, nationales Patentrecht – die Welt der Gesetze ist schier undurchdringlich. Ein Laie hat hier kaum eine Chance. Mit ein wenig Glück kommen Sie mit Ihrer Patentanmeldung gänzlich allein klar. Ansonsten sei Ihnen dringend dazu geraten, für das Patent Verfahren in Europa einen Anwalt hinzuziehen.

Er kennt aus seiner Erfahrung heraus Stolperfallen und weiß, an welcher Stelle Sie besonders aufpassen müssen bzw. in welchen Fällen die geplante Anmeldung des europäischen Patents keinen Erfolg haben wird.

Das Patent Verfahren in Europa lohnt sich immer dann, wenn Sie eine Idee haben, die sich tatsächlich vermarkten lässt. Der rein theoretische Sachverhalt, dass sich eine Idee verkaufen könnte, bringt Ihnen gar nichts, wenn kein Markt dafür da ist. Daher ist es teilweise empfehlenswert, vor der Anmeldung eine Marktanalyse zu betreiben.

Die Kosten, die Sie für die Einreichung eines Patents beim europäischen Patentamt zu tragen haben, das Ihnen am Ende nichts einbringt, sind in der Regel deutlich höher als die für eine Analyse möglicher Zielgruppen. Achten Sie aber darauf, dass Ihre Konkurrenz nichts davon mitbekommt – andernfalls meldet sie vielleicht das Patent vor Ihnen an. Dann dürfte es schwer werden, diese Erfindung als Ihre eigene auszugeben.


Bildnachweis: © Infografik: horak. Rechtsanwälte, Titelbild: freeimages.com – Cristian Bender

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